Ausbrechen feuerfester Auskleidungen
Beim Ausbrechen feuerfester Auskleidungen sind unter anderem folgende
Schutzmaßnahmen zu beachten:
- Der Arbeitgeber hat den baulichen Zustand und die Gefährdungen
durch die Auskleidungen zu ermitteln.
- Der Vorgesetzte hat eine Abbruchanweisung aufzustellen,
die die sicherheitstechnischen Angaben enthält.
- Der Aufsichtführende hat während der Abbrucharbeiten
ständig anwesend zu sein
- Beim Ausbrechen mit Hand, mit Maschinen oder durch Sprengarbeiten
sind jeweils spezielle Anforderungen zu beachten