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Abbruchanweisung

Beim Abbruch ist eine Abbruchanweisung zu erarbeiten, in der alle sicherheitstechnischen Maßnahmen aufgeführt sind. Nur wenn keine spezielle sicherheitstechnische Maßnamen beim Abbruch notwendig sind, kann auf eine Abbruchanweisung verzichtet werden kann.

Spezielle Maßnahmen sind beim Abbruch mit Großgeräten, beim Abbruch von Hand, beim Sprengen sowie beim thermischen Trennen mit Sauerstoffkernlanzen erforderlich.