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Kleinmengenregelung

Für den Transport von kleinen Mengen gefährlicher Güter gelten folgende Regelungen:

  • Beim Transport dürfen höchstzulässige Mengen und 450 Liter je Verpackung nicht überschritten werden.
  • Bedingungen der Kleinmengenbeförderung beachten wie Gefahrzettel und Beschriftung.
  • Gefahrgut nicht mit explosiven Gütern zusammen laden.
  • Ladung rutschfest sichern
  • Feuer, offenes Licht sowie Rauchen verbieten.
  • Motor beim Be- und Entladen ausstellen.
  • Beim Transport verschiedener Güter müssen Sie berechnen, wie viele Güter Sie insgesamt transportieren dürfen, um die Bedingungen des Kleinmengentransportes zu erfüllen.
  • Ein Feuer­löscher (2 kg Pulver) ist mitzuführen.