Kleinmengenregelung
Für den Transport von kleinen Mengen gefährlicher Güter
gelten folgende Regelungen:
- Beim Transport dürfen höchstzulässige Mengen und 450 Liter je Verpackung nicht überschritten werden.
- Bedingungen der Kleinmengenbeförderung beachten wie Gefahrzettel und Beschriftung.
- Gefahrgut nicht mit explosiven Gütern zusammen laden.
- Ladung rutschfest sichern
- Feuer, offenes Licht sowie Rauchen verbieten.
- Motor beim Be- und Entladen ausstellen.
- Beim Transport verschiedener Güter müssen Sie berechnen, wie viele Güter Sie insgesamt transportieren dürfen, um die Bedingungen des Kleinmengentransportes zu erfüllen.
- Ein Feuerlöscher (2 kg Pulver) ist mitzuführen.