Gefahrgutbeauftragter

Werden vom Betrieb die Transportmengen nach der Kleinmengenregelung für gefährliche Güter überschritten, ist ein Gefahrgutbeauftragter zu benennen. Der Gefahrgutbeauftragte muss zuverlässig und sachkundig sein. Die Sachkunde muss er sich bei einem anerkannten Schulungsträger erwerben und nach spätestens drei Jahren wieder auffrischen. Der Gefahrgutbeauftragte hat spezifische Aufgaben aber keine Weisungsbefugnis.