Maßnahmen beim Einsatz von Gefahrstoffen
Im Allgemeinen ist folgende Rangfolge der Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- Ermitteln, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt.
- Ersatzlösung - einen weniger gefährlichen Ersatzstoff verwenden oder ein weniger gefährdendes Arbeitsverfahren. Begründung dokumentieren, wenn dies nicht möglich ist.
- Technische Maßnahmen zum Beispiel Absaugen der gefährlichen Stoffe oder Lüften.
- Organisatorische Maßnahmen Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge, die Anzahl der Beschäftigten begrenzen, Einwirkungsdauer durch geringere Einsatzzeit begrenzen, Hygienemaßnahmen.
- Persönliche Schutzmaßnahmen zum Beispiel Schutzhandschuhe, Atemschutz.
Außerdem sind beim Umgang einige allgemeine Verhaltenshinweise
zu beachten