Maßnahmen beim Einsatz von Gefahrstoffen

Im Allgemeinen ist folgende Rangfolge der Schutzmaßnahmen einzuhalten:

  1. Ermitteln, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt.
  2. Ersatzlösung - einen weniger gefährlichen Ersatzstoff verwenden oder ein weniger gefährdendes Arbeitsverfahren. Begründung dokumentieren, wenn dies nicht möglich ist.
  3. Technische Maßnahmen ­ zum Beispiel Absaugen der gefährlichen Stoffe oder Lüften.
  4. Organisatorische Maßnahmen ­ Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge, die Anzahl der Beschäftigten begrenzen, Einwirkungsdauer durch geringere Einsatzzeit begrenzen, Hygienemaßnahmen.
  5. Persönliche Schutzmaßnahmen ­ zum Beispiel Schutzhandschuhe, Atemschutz.

Außerdem sind beim Umgang einige allgemeine Verhaltenshinweise zu beachten