
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- Arbeitsplatz gut lüften
- Gebinde mit Reinigungsmitteln nicht offen stehen lassen
- Hautkontakt vermeiden
- Hautschutzsalbe verwenden
Handschutz:
Bei Säuren und Laugen, Desinfektionsreiniger und Produkten
auf Basis wasserlöslicher Lösemittel: Schutzhandschuhe
aus Polychloropren oder Butylkautschuk; bei Produkten auf Basis
wasserunlöslicher Lösemittel: Schutzhandschuhe aus Nitril-Kautschuk.
Augenschutz:
Beim Ansetzen oder Verdünnen grundsätzlich Schutzbrille
tragen.
Atemschutz:
Beim Umgang mit den meisten Reinigungsmitteln ist Atemschutz nicht
erforderlich. Lediglich bei unverdünnt angewendeten Holz-
und Steinpflegemitteln muss mit Grenzüberschreitung
gerechnet werden. In diesem Fällen muss Atemschutz (A1-
oder A2-Filter) getragen werden. Bei aldehydhaltigen Desinfektionsreinigern,
besonders wenn sie zur Schlussdesinfektion eingesetzt werden,
kann der Grenzwert von Formaldehyd überschritten werden.
In diesen Fällen ist Atemschutz (B-Filter) erforderlich.