
Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Der Bauherr erlässt eine Brandschutzordnung und benennt ggf. für die Baumaßnahme
einen Brandschutzbeauftragten. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchsetzung
der Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Jeder Auftragnehmer
muss sich für seinen Arbeitsbereich mit dem Brandschutzbeauftragten
abstimmen.
In stationären Betriebsteilen müssen in allen Unternehmen Brandschutzhelfer vorhanden sein. Auf Baustellen müssen bei Heiß- und Feuerarbeiten Feurlöscher vorgehalten werden. Für deren Bedienung ist eine Qualifikation vergleichbar wie bei Brandschutzhelfern nötig.
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Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten |
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ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |