Der Bauherr erlässt eine Brandschutzordnung und benennt einen
Brandschutzbeauftragten. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchsetzung
der Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Jeder Auftragnehmer
muss sich für seinen Arbeitsbereich mit dem Brandschutzbeauftragten
abstimmen.
In stationären Betriebsteilen müssen Brandschutzhelfer vorhanden sein.
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten | |
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |