Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Der Bauherr erlässt eine Brandschutzordnung und benennt ggf. für die Baumaßnahme einen Brandschutzbeauftragten. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchsetzung der Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Jeder Auftragnehmer muss sich für seinen Arbeitsbereich mit dem Brandschutzbeauftragten abstimmen.

In stationären Betriebsteilen müssen in allen Unternehmen Brandschutzhelfer vorhanden sein. Auf Baustellen müssen bei Heiß- und Feuerarbeiten Feurlöscher vorgehalten werden. Für deren Bedienung ist eine Qualifikation vergleichbar wie bei Brandschutzhelfern nötig.

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
ASR A2.2
Maßnahmen gegen Brände