Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Der Bauherr erlässt eine Brandschutzordnung und benennt einen Brandschutzbeauftragten. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchsetzung der Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Jeder Auftragnehmer muss sich für seinen Arbeitsbereich mit dem Brandschutzbeauftragten abstimmen.

In stationären Betriebsteilen müssen Brandschutzhelfer vorhanden sein.

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
ASR A2.2
Maßnahmen gegen Brände