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Abfallarten auf der Baustelle

Neben den grundlegenden Abfallkategorien gibt es für die Baustellenabfälle folgende speziellen Abfallgruppen:

Baustellenabfälle
nicht mineralische Reststoffe der Bautätigkeit, die bei den Bauarbeiten anfallen. Baustellenabfälle können aus allen Abfallkategorien stammen und sind in jedem Fall zu sortieren.

Bauschutt
besteht aus festen, überwiegend mineralischen Baustoffen. Er zählt zu den Wertstoffen und ist einer Wiederverwendung zuzuführen. Bauschutt sollte nach Mauerwerk, Beton und Stahlbeton sortiert werden.

Bodenaushub
besteht aus natürlichem oder bereits verwendetem Erd- oder Felsmaterial.

Unbelastete Stoffe
Bauschutt und Bodenaushub sind unbelastet, wenn sie keine wasser-, boden- oder gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Unbelastete Stoffe sind wiederzuverwerten.

Belastete Stoffe
Bauschutt und Bodenaushub gelten als belastet, wenn begründete Zweifel an ihrer Herkunft bestehen und wenn einzelne Messwerte überschritten sind. Belastete Stoffe gelten als überwachungsbedürftige Abfälle.

Verunreinigte Stoffe
Bauschutt und Bodenaushub gelten als verunreinigt, wenn einzelne Messwerte den Orientierungswert für belastete Stoffe überschreiten. Verunreinigte Stoffe gelten als überwachungsbedürftige Abfälle.

Unbelasteter Straßenaufbruch
mineralische oder bituminöse Materialien, die gebunden oder ungebunden im Straßenbau verwendet werden. Sie gelten als unbelastet, wenn sie keine wasser-, boden- oder gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Unbelasteter Straßenaushub gilt als Wertstoff.

Belasteter Straßenaushub
pechhaltiges Aufbruchmaterial (zum Beispiel Teer), das aus Deck-, Binder- und Tragschichten stammt, gilt als Sonderabfall und unterliegt der Anzeige- und Überwachungspflicht.