Neben den grundlegenden Abfallkategorien gibt es für die Baustellenabfälle folgende speziellen Abfallgruppen:
Baustellenabfälle
nicht mineralische Reststoffe der Bautätigkeit, die bei
den Bauarbeiten anfallen. Baustellenabfälle können aus
allen Abfallkategorien stammen und sind in jedem Fall zu sortieren.
Bauschutt
besteht aus festen, überwiegend mineralischen Baustoffen.
Er zählt zu den Wertstoffen und ist einer Wiederverwendung
zuzuführen. Bauschutt sollte nach Mauerwerk, Beton und Stahlbeton
sortiert werden.
Bodenaushub
besteht aus natürlichem oder bereits verwendetem Erd-
oder Felsmaterial.
Unbelastete Stoffe
Bauschutt und Bodenaushub sind unbelastet, wenn sie keine
wasser-, boden- oder gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Unbelastete Stoffe sind wiederzuverwerten.
Belastete Stoffe
Bauschutt und Bodenaushub gelten als belastet, wenn begründete
Zweifel an ihrer Herkunft bestehen und wenn einzelne Messwerte
überschritten sind. Belastete Stoffe gelten als überwachungsbedürftige
Abfälle.
Verunreinigte Stoffe
Bauschutt und Bodenaushub gelten als verunreinigt, wenn einzelne
Messwerte den Orientierungswert für belastete Stoffe überschreiten.
Verunreinigte Stoffe gelten als überwachungsbedürftige
Abfälle.
Unbelasteter Straßenaufbruch
mineralische oder bituminöse Materialien, die gebunden
oder ungebunden im Straßenbau verwendet werden. Sie gelten
als unbelastet, wenn sie keine wasser-, boden- oder gesundheitsschädlichen
Stoffe enthalten. Unbelasteter Straßenaushub gilt als Wertstoff.
Belasteter Straßenaushub
pechhaltiges Aufbruchmaterial (zum Beispiel Teer), das aus
Deck-, Binder- und Tragschichten stammt, gilt als Sonderabfall
und unterliegt der Anzeige- und Überwachungspflicht.