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Spezielle Hinweise für handgeführte Strahleinrichtungen

Fehlt bei Freistrahlarbeiten der Sichtkontakt zwischen Maschinenführer und Freistrahler, so ist eine fortwährende Verständigung (Kommunikation) zum Beispiel durch Gegensprechanlage oder Sicherheitsposten zu ermöglichen.

Nach dem Loslassen der Betätigungs­einrichtung darf kein Strahl- und Druckmittel aus der Düse austreten (Totmannschaltung). Die Nachströmzeit ist auf 1 Sekunde zu beschränken (Betriebsanleitung beachten). Diese Forderung ist erfüllt, wenn Schnell­abschalt­einrichtungen installiert sind, wie beispielsweise:

  • Eine Betätigungseinrichtung, die beim Loslassen selbsttätig in die Ausgangs­stellung zurückgeht
  • Absperrelemente und Druck­luft­ent­las­tungs­einrichtungen, bestehend aus Quetschanlage, dem sogenannten Y­Schlauchstück und einem Druck­entlastungs­behälter