Fehlt bei Freistrahlarbeiten der Sichtkontakt zwischen Maschinenführer und Freistrahler, so ist eine fortwährende Verständigung (Kommunikation) zum Beispiel durch Gegensprechanlage oder Sicherheitsposten zu ermöglichen.
Nach dem Loslassen der Betätigungseinrichtung darf kein Strahl- und Druckmittel aus der Düse austreten (Totmannschaltung). Die Nachströmzeit ist auf 1 Sekunde zu beschränken (Betriebsanleitung beachten). Diese Forderung ist erfüllt, wenn Schnellabschalteinrichtungen installiert sind, wie beispielsweise: