Totmannschaltung
Steuereinrichtungen zum Ingangsetzen kraftbetriebener Geräte
müssen so beschaffen sein, dass sie beim Freigeben selbsttätig
in die Nullstellung zurückgehen oder mit einer übergeordneten
Schalteinrichtung ausgerüstet sein, die den Antrieb unterbricht,
sofern sie freigegeben ist.