Prüfungen für Mauersteinversetzgeräte und
-maschinen
- durch Geräteführer:
arbeitstäglich vor Beginn der Arbeiten,
- Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- mindestens einmal jährlich,
- nach Instandsetzung an tragenden Teilen vor Wiederinbetriebnahme.
- Prüfergebnisse in ein Prüfbuch eintragen.