Dieser Expositionsbereich umfasst alle Bereiche, in denen nicht nur mit Kurzzeitexposition gerechnet werden kann, z. B.
· allgemein zugängliche Bereiche,
· Büro- und Sozialräume,
· Arbeitsstätten, in denen eine EM-Feldexposition bestimmungsgemäß nicht erwartet wird.
Die Werte wurden unter Berücksichtigung zusätzlicher Sicherheitsfaktoren festgelegt und sind als 1/5 der Werte für den Expositionsbereich 1 bemessen.
Die zulässigen Grenzwerte können den Tabellen 4, 7, 11, 12 und 13 der DGUV-Regel 103-013 (Herausgegeben von der Berufsgenossenschaft BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - Internet: www.bgetem.de) entnommen werden.