Wann ist ein Standsicherheitsnachweis/ Sachverständigengutachten erforderlich?
Für geböschte Erdwände ist ein
Standsicherheitsnachweis/ Sachverständigengutachten erforderlich, wenn z.B.:
- eine Böschung mehr als 5,00 m hoch ist
- der zulässige Böschungswinkel nach DIN 4124 überschritten wird
- unmittelbar neben dem 0,6 m breitem Schutzstreifen eine stärker als 1 : 2 geneigte
Erdaufschüttung oder Stapellasten von mehr als 10 kN/m² zu erwarten sind
- besondere Einflüsse (z. B. Schichtung, Aufschüttungen, Erschütterungen) vorhanden sind
- die zulässigen Abstände von Fahrzeugen zur Böschungskante nicht eingehalten
werden können
Weitere Bedingungen siehe DIN 4124 unter 4.2.7.