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Wann ist ein Standsicherheitsnachweis/ Sachverständigengutachten erforderlich?

Für geböschte Erdwände ist ein Standsicherheitsnachweis/ Sachverständigengutachten erforderlich, wenn z.B.:

  • eine Böschung mehr als 5,00 m hoch ist
  • der zulässige Böschungswinkel nach DIN 4124 überschritten wird
  • unmittelbar neben dem 0,6 m breitem Schutzstreifen eine stärker als 1 : 2 geneigte Erdaufschüttung oder Stapellasten von mehr als 10 kN/m² zu erwarten sind
  • besondere Einflüsse (z. B. Schichtung, Aufschüttungen, Erschütterungen) vorhanden sind
  • die zulässigen Abstände von Fahrzeugen zur Böschungskante nicht eingehalten werden können

Weitere Bedingungen siehe DIN 4124 unter 4.2.7.