
Sicherheitstechnische Anforderungen beim senkrechten Verbau
- Vorschachten
- bei steifen oder halbfesten
bindigen Böden maximale
Tiefe = 0,5 m und maximale
Länge = 5 m
- bei nichtbindigen oder
weichen Böden maximale
Tiefe = 0,25 m und maximale
Länge 3 Bohlenbreiten.
(s. Bodenarten) - Gurtträger oder Gurthölzer gegen Herabfallen sichern, z. B. durch Hängeeisen oder Ketten.
- Keine Lücken im Verbau entstehen lassen.
- Stirnseite sichern.
- Bei Grundwasser und wasserführenden Schichten sind Spundwandprofile zu verwenden.
- Bei gestaffelten Verbauten hat die Überdeckungslänge mindestens 0,2 m zu betragen.
- Stufenweise zurückbauen.