Ungeschützte, bewegte Maschinenteile beispielsweise an
sind Gefahrstellen und können Menschen gefährden.
Solche Gefahrstellen sind gegen Berühren vorrangig konstruktiv zu sichern. Lassen sich Sicherungsmaßnahmen nicht durchführen, müssen Schutzeinrichtungen vorhanden sein, die durch
wirksam werden.
Bei Arbeiten mit kraftbetriebenen Maschinen sind zusätzlich
eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu beachten.