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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Ungeschützte bewegte Maschinenteile
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Handkreissäge

Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen ist beim Umgang mit Handkreissägen unter anderem zu beachten:

  • Bei Schnitttiefen von mehr als 18 mm muss die Säge einen Spaltkeil besitzen - Abstand vom Sägeblatt nicht mehr als 5 mm.
  • Schnitttiefe richtig einstellen (bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke).
  • Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf nicht festgestellt werden (außer im geschlossenen Zustand).
  • Gehörschutz verwenden.