Handkreissäge
Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen ist beim
Umgang mit Handkreissägen unter anderem zu
beachten:
- Bei Schnitttiefen von mehr als 18 mm muss die Säge
einen Spaltkeil besitzen - Abstand vom Sägeblatt nicht mehr
als 5 mm.
- Schnitttiefe richtig einstellen (bei Vollholz höchstens
10 mm mehr als Werkstückdicke).
- Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf nicht festgestellt
werden (außer im geschlossenen Zustand).
- Gehörschutz verwenden.