
Handkreissäge
Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen ist beim Umgang mit Handkreissägen unter anderem zu beachten:
- Bei Schnitttiefen von mehr als 18 mm muss die Säge einen Spaltkeil besitzen - Abstand vom Sägeblatt nicht mehr als 5 mm.
- Schnitttiefe richtig einstellen (bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke).
- Die Schutzeinrichtung unter der Auflage darf nicht festgestellt werden (außer im geschlossenen Zustand).
- Gehörschutz verwenden.