
Steinbearbeitungsmaschinen
Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen ist beim Umgang mit Steinbearbeitungsmaschinen unter anderem zu beachten:
- Verkleidungen und Abdeckungen nicht entfernen.
- Feinstaub an der Entstehungsstelle durch Wasserzufuhr binden und Sprüh- beziehungsweise Schleifnebel absaugen.
- Bei Trockenarbeiten (z. B. Meißelarbeiten): Absauganlage einsetzen.
- Atemschutz verwenden (min. Filter P 2).
- Gehörschutz benutzen.