
Zeitabstände der Prüfung und Wartung
Die angemessenen Zeitabstände können sich ergeben z. B. aus:
- Herstellerangaben in der Betriebsanleitung (abhängig von Art, Größe, Einsatzzeit, Verschleiß und dergleichen),
- Regelungen in arbeitsmittelspezifischen Unfallverhütungsvorschriften oder sonstigen Regelwerken,
- Festlegungen des Betreibers (Einsatzbedingungen, Betriebszustand und dergleichen).
- Festlegen der Fristen durch den Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung.
Prüfungsbedürftige Einrichtungen in der Bauwirtschaft