Einsatz von Augen- und Gesichtschutz
Beim Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz ist folgendes zu beachten:
- Augen- und Gesichtsschutz müssen gekennzeichnet
sein.
- Augen- und Gesichtsschutz müssen sachgerecht eingesetzt werden.
- Für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz sind Betriebsanweisungen zu erstellen.
- Die Beschäftigten sind zu unterweisen.
- Augen- und Gesichtsschutz sind in ordnungsgemäßem
Zustand zu halten, regelmäßig zu prüfen und zu
pflegen.