Es ist zu ermitteln, ob die Schwingungen ihrer Maschine den Auslösewert überschreiten, ab dem Sie Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Hier finden Sie ein Hilfsmittel zur Orientierung:
Sie benötigen dazu folgende Informationen:
1. Den Vibrationswert des Arbeitsmittels aus der Bedienungsanleitung des Herstellers entnehmen bzw. beim Hersteller erfragen.
Bei Vibrationswerten < 0,5 m/s² benutzen Sie den Wert 0,5 m/s²
Bei der Beurteilung der Ganzkörper-Vibrationen ist der höchste Wert der Beschleunigungen der drei Messrichtungen awx, awy bzw. awz anzuwenden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die horizontalen Achsen (x-Achse, y-Achse) vorab mit dem Korrekturfaktor 1,4 zu multiplizieren sind.
Wegen der unterschiedlichen Expositionsgrenzwerte von A(8) = 1,15 m/s² für die horizontalen Richtungen ( x-Achse, y-Achse) und A(8) = 0,8 m/s² die vertikale Richtung (z-Achse) sind die Beurteilungen getrennt vorzunehmen. Der höchste Wert aus allen drei Richtungen kann dann zur Beurteilung benutzt werden.
2. Die tägliche Zeit, mit der der Beschäftigte mit dem vibrierenden Arbeitsmittel in Kontakt ist - nicht die gesamte Benutzungsdauer, sondern nur die direkte Kontaktzeit mit dem laufenden Arbeitsmittel.
Mit diesen beiden Werten können Sie mit Hilfe des Vibrationsrechners die Belastung ermitteln und feststellen, ob Sie Maßnahmen festlegen müssen. Da der Vibrationsrechner bereits die Korrekturfaktoren enthält, entfällt bei dessen Anwendung die Multiplikation mit dem jeweiligen Korrekturfaktor.
Handlungshilfe Ganzkörper-Vibrationen: Orientierungswerte für Gefährdungsbeurteilung
Dokumentation der Ermittlungsergebnisse der Belastungen durch GKV