Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht oder Überwachungspflicht des Arbeitgebers
Die Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht oder Überwachungspflicht ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:
- Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden. Diese müssen die vorschriftsmäßige Durchführung der Bauarbeiten gewährleisten. Weisungsbefugte Personen (Aufsichtführende) müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten überwachen.
- Es genügt nicht, alle Anordnungen und Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen. Der Arbeitgeber muss sich auch im notwendigen Umfang davon überzeugen, dass seine Beschäftigten das, was er geregelt hat, wie vorgesehen durchführen.
Wie jeder von uns haftet der Arbeitgeber für etwaige Versäumnisse, für die er verantwortlich ist. Das heißt, wenn es zu einem Unfall oder einer Beeinträchtigung der Gesundheit eines Beschäftigten oder eines Dritten kommt, kann er, soweit die Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden nicht durch seine Berufsgenossenschaft übernommen werden, zu Schadenersatz herangezogen werden.
Übertragung von Pflichten Þ