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Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht oder Überwachungspflicht des Arbeitgebers

Die Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht oder Überwachungspflicht ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:

  • Bauarbeiten müssen von weisungsbefugten und fachkundigen Vorgesetzten geleitet werden. Diese müssen die vorschriftsmäßige Durchführung der Bauarbeiten gewährleisten. Weisungsbefugte Personen (Aufsichtführende) müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten überwachen.
  • Es genügt nicht, alle Anordnungen und Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen. Der Arbeitgeber muss sich auch im notwendigen Umfang davon überzeugen, dass seine Beschäftigten das, was er geregelt hat, wie vorgesehen durchführen.

Übertragung von Pflichten Þ