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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > AMR Nummer 6.5: Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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Anhang:  

Liste Infektionserreger und Krankheiten (Auswahl)

Die nachfolgende Liste beinhaltet Infektionserreger und Krankheiten, für deren Bekämpfung zugelassene Impfstoffe im Sinne dieser AMR (Abschnitt 2 Absatz 5) verfügbar sind (orientiert an Anhang Teil 2 Absatz 1 Nummer 1 ArbMedVV). Die Liste ist nicht abschließend. Soweit nach Maßgabe von Abschnitt 3 Absatz 4 oder 5 dieser AMR andere Impfungen angeboten werden müssen, existieren gegebenenfalls weitere zugelassene Impfstoffe (Beispiel Erdarbeiten: Clostridium tetani bzgl. Wundstarrkrampf [Tetanus]).

Erreger Krankheit
Bacillus anthracis Milzbrand
Bordetella pertussis Keuchhusten (Pertussis)
FSME-Virus Frühsommermeningoenzephalitis
Gelbfieber-Virus Gelbfieber
Hepatitis-A-Virus (HAV)a, p Hepatitis-A
Hepatitis-B-Virus (HBV)a, p Hepatitis-B
Influenzavirus A oder B Influenza A oder B
Japanenzephalitis-Virus Japanenzephalitis
Masernvirusa, p Masern
Mumpsvirus Mumps
Neisseria meningitidis Meningitis
Poliomyelitisvirus Poliomyelitis
Rubivirus Röteln
Salmonella typhi Typhus
Tollwutvirusa, p Tollwut (Rabies)
Varizella-Zoster-Virus (VZV)a, p Windpocken, Gürtelrose
Vibrio cholerae Cholera

Anmerkungen:
a    –    Aktive Immunisierung von bisher nicht geimpften Personen zur Postexpositionsprophylaxe nach Erregerkontakt sinnvoll.
b Passive Immunisierung nach Exposition bestimmter Personengruppen bzw. in bestimmten Situationen möglich, aber nicht Gegenstand dieser AMR.