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Empfehlungen zu Gefahrstoffen

EmpfGS 409

Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz

Ausgabe Oktober 2023
(GMBl Nr. 47 vom 9. November 2023, S. 1028)

 

 

Die Empfehlungen zu Gefahrstoffen (EmpfGS) werden gemäß § 20 Absatz 3 Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und ausgesprochen und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.