GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > EmpfGS 409: Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz
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Inhalt

1Einführung
1.1Ziel der Empfehlung
1.2Zusammenspiel zwischen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und REACH-Verordnung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
2Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt zum Ermitteln von Gefährdungen
2.1Allgemeines
2.2Plausibilitätsprüfung des SDB für die Gefährdungsbeurteilung
2.3Registrierungsnummer und UFI im Sicherheitsdatenblatt
2.4Informationen aus dem Expositionsszenarium
3Bedeutung und Nutzung von Beurteilungsmaßstäben aus REACH zur Gefährdungsbeurteilung
3.1Allgemeines zu DNEL
3.2Informationen zur Beurteilung der inhalativen Exposition aus REACH
3.2.1Nicht verbindliche DNEL aus REACH-Registrierungen
3.2.2Verbindliche DNEL aus REACH-Beschränkungen
3.3DMEL aus REACH-Registrierungen
3.4Informationen zur Beurteilung der dermalen Exposition aus REACH
4Informationen zu Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen ohne Sicherheitsdatenblatt
5Information zu Substitutionsmöglichkeiten
6Informationen zur Festlegung von Schutzmaßnahmen
6.1Informationen zu Schutzmaßnahmen aus dem Hauptteil des SDB
6.2Informationen zu Schutzmaßnahmen aus Expositionsszenarien
6.3Bedeutung der sicheren Verwendung gemäß REACH-Verordnung für die Auswahl der Schutzmaßnahmen
7Informationen aus REACH-Zulassungen
8Informationen aus REACH-Beschränkungen

Anhang 1 Abkürzungen und Begriffe
Anhang 2 Gegenüberstellung von Aufgaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die Gesundheitsgefahren sowie die Unterweisung der Beschäftigten und die entsprechenden Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt und im ES