6 Unterweisung der Beschäftigten zur Benutzung von PSA

(1) Um einen ausreichenden Schutz bei der Verwendung von PSA sicherzustellen, sind die Beschäftigten in der bestimmungsgemäßen Verwendung der PSA qualifiziert zu unterweisen (siehe auch Abschnitt 7 im TROS IOS, Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung"). Diese regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen schließen praktische Handhabungsübungen ein und sind entsprechend zu dokumentieren.

(2) Gegenstand der Unterweisung ist beispielsweise die Auswahl der richtigen Schutzstufen bei Schweißerschutzfiltern.