(1) Zugangsregelungen und Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen sind erforderlichenfalls in einer Betriebsanweisung zu regeln. Bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen muss die Betriebsanweisung aktualisiert werden.
(2) Eine Betriebsanweisung kann folgende Inhalte haben:
(3) Ein Beispiel für wichtige Punkte einer Betriebsanweisung ist in Anlage 4 dieser TROS IOS zu finden.