Anlage B zur RAB 30
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Es kann davon ausgegangen werden, dass derjenige über die in Abschnitt 4.2 der RAB 30 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse verfügt, der eine Aus- oder Weiterbildung mit nachstehenden Inhalten erfolgreich abgeschlossen hat.
Die gesamte Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme sollte für Personen, die über keine oder nur geringe Kenntnisse über Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen verfügen, mindestens 32 Lehreinheiten3) umfassen.
3) die Dauer einer Lehreinheit beträgt in der Regel 45 Minuten
Übersicht über die wesentlichen Inhalte
1 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
- Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
- Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
- Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
- Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
- Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
- Baustellenverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger
2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen (DIN 4123)
- Erdverlegten Leitungen und Anlagen
2.2 Gefährdung durch Absturz
- Absturzsicherungen
- Auffangeinrichtungen
- Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
- Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
- Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
- Brauchbarkeitsnachweis
2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
- Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen
2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
- Grundlagen der Brandentstehung
- Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
- Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
- Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
- Grenzwerte
- Gefahrstoffinformationssysteme
2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
- Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
- Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz
2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung
- Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)
2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
- Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
- Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel
2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
3 Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Vorsorgemaßnahmen
- Rettungskette
- Sanitätsräume
4 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
5 Persönliche Schutzausrüstungen
- Bewertung und Auswahl
- Bereitstellungs- und Benutzungspflicht
6 Arbeitszeitregelungen
- Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit)
- Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe
Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.