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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Inhalt
1 Anwendungsbereich
2 Zielsetzung
3 Begriffsbestimmungen
4 Gefährdungsbeurteilung
5 Schutzmaßnahmen
6 Arbeitsmedizinische Prävention
Anlage 1 Spezies-bezogene Schutzmaßnahmen für biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3(**)
Anlage 2 Literatur