Anlage 3 zu TRGS 524
Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes
Dieses Muster besitzt den Charakter einer Checkliste. Daher sind die Inhalte fallbezogen anzupassen!
1 Allgemeine Daten
- Name des kontaminierten Bereiches,
- Name des Auftraggebers,
- beteiligte Behörden, der Dienststellen des Arbeitsschutzes, der Gutachter,
- Name des fachkundigen Koordinators nach § 17 GefStoffV bzw. Nummer 3.2.2. Abs. 2 der TRGS 5243.2.2. Abs. 2 der TRGS 524 und seiner Stellvertreter einschließlich Festlegung deren Weisungsbefugnisse,
- Name der Ansprechperson jedes Auftragnehmers,
- Anlass der Arbeiten,
- Bezeichnung des vom Arbeits- und Sicherheitsplanes betroffenen Personenkreises,
- Gültigkeitsdauer (zeit- oder gewerkbezogen).
2 Standortbeschreibung
- Bau- und Nutzungsgeschichte des Standortes,
- Lageplan mit Gesamtausdehnung der Baustelle und des kontaminierten Bereiches,
- Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen einschließlich Lageplan, z. B. zu den Probenahmestellen aus Bausubstanz, Boden, Grundwasser- bzw. Sickerwasser,
- Lageplan der einzelnen Kontaminationsherde bzw. -ausdehnungen einschließlich Angaben sicherheitsrelevanter Konzentrationen der Kontaminanten im Boden, Grundwasser, Bausubstanz oder Ähnlichem,
- geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches (Schichtenverzeichnisse, Grundwasserverhältnisse),
- Kampfmittelsituation.
3 Informationsermittlung zu vorhandenen bzw. zu vermutenden Gefahrstoffen
- Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen (Nummer 4.2),
- Tabellarische Zusammenstellung der auf Grund ihrer physikalisch-chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und ihrer angetroffenen Konzentration hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigenden Gefahrstoffe gemäß Bewertungskriterien (siehe Nummer 4.3),
- Zusammenstellung eventueller gefährdungsrelevanter Wirkungen und Symptome der Gefahrstoffaufnahme, z. B. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Schleimhautreizungen (siehe Nummer 4.3).
4 Informationsermittlung zu Arbeitsbereichen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten und Einzeltätigkeiten
- Einteilung der Baustelle in verschiedene Arbeitsbereiche mit potenzieller Exposition (siehe Nummer 4.4),
- Beschreibung der Verfahrensschritte und Arbeitsweisen pro Arbeitsbereich bzw. Einzelgewerk einschließlich zeitlicher Ablauf der Bearbeitung und Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe zu rechnen ist (siehe Nummer 4.4),
- Informationsermittlung der verfahrens- und umgebungsbezogenen Kriterien der Emission/Exposition (siehe Nummer 4.4).
5 Gefährdungsbeurteilung
Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Ermittlungen und Bewertungen nach Nummer 4 zu einer halbquantitativen Expositionsabschätzung.
6 Arbeits- und Gesundheitsschutz
6.1 Allgemeingültige Schutzmaßnahmen
- Beschreibung der speziellen Baustelleneinrichtung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen inkl. Lageplan,
- Einteilung der Baustelle in Schutzzonen, z. B. Schwarz-Weiß-Bereiche, A-B-C-Zonen, einschließlich Lageplan entsprechend der verschiedenen Arbeitsbereiche,
- Allgemeine Verhaltensregeln einschließlich Vorgaben zur Benutzung der Dekontaminationseinrichtungen und -anlagen,
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
6.2 Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen
- Anforderungen an das Arbeitsverfahren, z. B. "emissionsarm",
- Anforderungen an Maßnahmen zur Gefahrstofferfassung ("Absaugung"),
- Anforderungen an Maßnahmen zur blasenden Bewetterung,
- Anforderungen an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte,
- Anforderungen an eventuell notwendige Abschottungsmaßnahmen, z. B. Folientüren, Unterdruckhaltung,
- Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, gegebenenfalls Beschreibung möglicher Gefahrfälle,
- Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz,
- Ermittlung von Leitparametern zur messtechnischen Überwachung,
- Ermittlung der stoffbezogenen Schwellenwerte für den Einsatz zusätzlicher Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Gefahrstoffen in der Atemluft in Staub-, Nebel-, Dampf- oder Gasform (10 % der Arbeitsplatzgrenzwerte),
- Festlegung der Intervalle von Unterweisung und gegebenenfalls Übungen,
- Festlegung der persönlichen Schutzausrüstungen,
- Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen, insbesondere Atemschutzgeräten (Wartung und Pflege).
7 Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen
- Festlegung des Messziels am Ort der Tätigkeit,
- Überwachung von Akutgefahren (O2, UEG, TOX),
- Auslösung von Schutzmaßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten,
- Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen,
- Freimessen von Arbeitsbereichen vor Arbeitsaufnahme,
- Dokumentation der Einhaltung bzw. Unterschreitung von Grenzwerten,
- Festlegung der Messgeräte und -verfahren,
- Festlegung der mittels direktanzeigenden Messgeräten mit Alarmfunktion kontinuierlich durchzuführenden Überwachungsmessungen (UEG, O2, Auslösung von Maßnahmen bei Überschreitung von Schwellenwerten),
- Festlegung der Intervalle routinemäßig durchzuführender Kontrollmessungen, z. B. zur Überprüfung der Gültigkeit von Leitparametern,
- Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung der Messgeräte (Wartung und Pflege).
8 Entsorgung
- Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung und anderer kontaminierter Gegenstände,
- Verhaltensregeln z. B. zur Handhabung und Entsorgung kontaminierten Wassers aus Dekontaminationsanlagen und sonstiger Abfälle, wie gebrauchte Atemfilter, Schutzkleidung.
9 Dokumentation, Nachweise
- Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Bauleiter des Auftraggebers, Koordinator bzw. ausführenden Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen.
- Festlegung der vom einzelnen Auftragnehmer vorzulegenden Nachweise, z. B. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Filterbuch.