Anlage 2 zu TRGS 619
Heizungsanlagen

(1) Heizungsanlagen dienen zur Beheizung von Gebäuden, Wohnungen und Einzelräumen. Dabei wird nach Zentralheizungssystemen und Heizungsanlagen als Etagenheizung unterschieden.

(2) Nach DIN EN 12828 besteht eine Warmwasser-Heizungsanlage aus den Bestandteilen

(3) Die Leistungsklassen der Wärmeerzeugungsanlagen reichen dabei von kleinster Leistung 4-5 kW bis hin zu größten Leistungen im MW-Bereich für große Wohneinheiten bzw. Krankenhäuser als Einkesselanlagen. Bei den Arten unterscheidet man atmosphärische Brenner und Brenner, die eine Aufbereitung des Brennstoff-/Luft-Gemischs über den Druck oder Zug eines Gebläses erreichen.

(4) Genormt werden die Gebläsebrenner nach den europäischen Normen (EN) EN 267 für den Brennstoff Öl bzw. EN 676 für den Brennstoff Gas.

(5) Bodenstehende Heizkessel für die Brennstoffe Öl, Gas und feste Brennstoffe sind nach den Normenreihen EN 303-1, EN 303-2, EN 303-3, EN 303-5, EN 303-7, EN 12953, EN 14394, EN 15034 und EN 15035, Ölheizöfen mit Verdampfungsbrennern nach der Norm EN 1 genormt.

(6) Gasheizkessel werden gemäß ihres Anschlusses an die Abgasanlage bzw. der Zuführung der Verbrennungsluft aus dem Raum (raumluftabhängig) oder aus dem Freien (raumluftunabhängig) eingeteilt. Hier werden die Normen EN 297, EN 483, EN 625, EN 656, EN 677 bzw. die EN 15502 angewendet.

(7) In Heizungsanlagen kommen durch die auftretenden Temperaturen aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes verschiedenartige Wärmedämmmaterialien zum Einsatz. Im peripheren Bereich einer Heizungsanlage, dort wo eine Wärmedämmung im Niedrigtemperaturbereich (von Raumtemperatur bis 450°C) erforderlich ist, darf keine Aluminiumsilikatwolle eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Wärmedämmung von Verrohrungen, Warmwasserspeicher, Dämmung des Außenmantels, Solaranlagen im Bereich der Kollektoren, sowie der außen liegenden Anbauteile. In diesen Bereichen ist Polyurethan bis ca. 90 °C und Glas- und Mineralwolle bis 450 °C einzusetzen.

(8) Verfahrenstechnisch sind Öffnungen des Brennraumes nach Außen wie z. B. Kesseltür, Revisionsöffnung, Türdichtungen und Brennerflanschdichtung mit Glasfaserprodukten abzudichten.

(9) Auch zur Wärmedämmung des Abgassammelkastens darf keine Aluminiumsilikatwolle verwendet werden.

(10) In den Bereichen der Heizungsanlage, in denen ein direkter Flammenkontakt mit der Wärmedämmung erfolgt, ist eine Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle nicht immer möglich, ohne dass die Nutzungsdauer der Anlage beeinträchtigt wird. Ein Austausch der Wärmedämmprodukte beim Endverbraucher ist zu vermeiden.


Anforderungsprofil zur Substitutionsprüfung für Produkte aus Aluminiumsilikatwollen zur Wärmedämmung in Heizungsanlagen

Heizungungsanlagen (Öl, Gas und Festbrennstoffe) Bearbeiter: Datum:

  Anfor­derungen für die eigene Anwen­dung Feuerbetone/ Steine Vermiculit
Standard
+ modifiziert
Produkte aus AES-Wollen Produkte aus Aluminium­silikatwollen
1. Begriffs­bestimmung14 (7) (9) (5) (4)
2. Anwendungs­temperatur [° C]   bis 1600 bis max. 1300 bis 1100 bis 1300
3. Wärmeleit­fähigkeit[W/mK] bei 1000°C   0,38 bis 0,68 0,17 bis 0,25 0,27 0,31
4. Rohdichte [kg/m³]   600 bis 1500 400-500 60 bis 300 60 bis 300
5. Mechanische Eigenschaften  
5.1 Festigkeit Ja/Nein +/- - - -
5.2 Rückfederungs­verhalten  
a) Neuzustand Ja/Nein - - + ++
b) nach Temperatur­beaufschlagung Ja/Nein - - - ++
5.3 Schwingungen Vibrationen Ja/Nein - - + ++
5.4 Schalldämmung  
a) Schallabsorption Ja/Nein - - + +
b) Schallisolierung Ja/Nein + +/- -/+ -/+
5.5 Gasgeschwin­digkeit am Wärme­schutz/Abrasion Ja/Nein + + -/+ +/-
6. Thermisches Verhalten  
6.1 Temperaturwechsel­beständigkeit Ja/Nein -/+ + + ++
6.2 Dehnungsfugen Ja/Nein erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich, ggf. Kompensations­streifen nicht erforderlich, ggf. Kompensations­streifen
7. Anwendung in Heizungsanlagen  
7.1 Ofenatmosphäre  
- neutral/oxidierend Ja/Nein ++ ++ + +
- reduzierend Ja/Nein + + +/- +/-
- Feuchtigkeit/Kondensat/ Ja/Nein ++ + -/+ +
7.2 Brennstoffeinfluss  
- Gasförmige Brennstoffe Ja/Nein + + +/- +
- Öl (Extraleichtöl) Ja/Nein + + -/+ +
- Öl (Schweröl) Ja/Nein + + - -
- Festbrennstoff Ja/Nein + + -/+ +
8. Gefährdungs­beurteilung        
8.1 Einstufung 15 15 16 K 216
8.2 Staubungsverhalten  
- im Neuzustand hoch/gering mittel mittel mittel
- beim Ausbau hoch hoch hoch hoch
9. Schutzmaßnahmen TRGS 559
„Mineralischer Staub“
TRGS 558
„Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle“
10. Entsorgung Beachtung der länderspezifischen Regelungen
Legende: ++   sehr gut geeignet
+ gut geeignet
+/- zumeist gut geeignet
-/+ zumeist weniger geeignet
- weniger geeignet
 

14   Die Angaben in dieser Zeile beziehen sich auf die Absätze (4) bis (9) in Nr. 2 dieser TRGS.
15 Die Materialien können kristallines SiO2 enthalten, das bei der Be- und Verarbeitung freigesetzt werden kann. Die Zusammensetzung ist im Einzelfall zu prüfen.
16 Möglichkeit der Bildung von kristallinem SiO2 (Quarz/Cristobalit) oberhalb von 900 °C, ggf. Freisetzung bei Instandsetzung und Abbruch.