Gasschweißen
|
![]() |
Gefährdungen
- Es kann zu Bränden und Explosionen, Verbrennungen der Haut, Verletzung der Augen und zu Vergiftung durch Gefahrstoffe kommen.
Schutzmaßnahmen
- Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.
- Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
- Sicherheitsmaßnahmen zur
Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis festlegen, insbesondere
- nicht entfernbare brennbare Teile abdecken,
- Öffnungen abdichten.
- Brandwache und geeignete
Feuerlöschmittel, z. B. Pulverlöscher, während der schweißtechnischen Arbeiten bereitstellen
.
- Nach Beendigung der Arbeiten wiederholte Kontrolle der Arbeitsstelle auf Brandnester (Brandwache).
- Auf Bau- und Montagestellen
möglichst Flaschengestelle oder -karren für den Transport verwenden
.
- Gasflaschen gegen Umstürzen sichern und nicht in Durchfahrten, Durchgängen, Hausfluren, Treppenhäusern und in der Nähe von Wärmequellen lagern und aufstellen.
- Nur geprüfte und zugelassene Druckminderer benutzen und so an die Gasflaschen anschließen, dass beim Ansprechen der Sicherheitsventile Personen nicht gefährdet werden.
Lüftung in Räumen
- Flaschenventile nicht ruckartig
öffnen. Vorher Einstellschraube
am Druckminderer bis zur
Entlastung der Feder zurückschrauben
.
- Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten.
- Acetylen-Einzelflaschenanlagen,
die sich während der Gasentnahme
nicht im Sichtbereich
des Schweißers befinden, mit
Einzelflaschensicherungen oder
Gebrauchsstellenvorlagen
ausrüsten.
- Gasschläuche vor mechanischen Beschädigungen und gegen Anbrennen schützen und nicht über Armaturen an Flaschen aufwickeln.
- Brenngas- und Sauerstoffschläuche müssen mindestens 3,00 m lang sein. Neue Gasschläuche vor dem erstmaligen Benutzen ausblasen.
- Nur zugelassene und sichere
Schlauchverbindungsmittel
(Schlauchtüllen mit Schlauchschellen
oder Patentkupplung) verwenden.
- Auf sicheres Zünden des Brenners achten und bei Flammrückschlägen Brenner erst nach Behebung der Störung erneut zünden.
- Für ausreichende Lüftung sorgen (Tabelle).
- Bei Arbeitsunterbrechungen Brenner nicht in Werkzeugkisten und anderen Hohlkörpern ablegen.
- Geeignete Schutzbrillen
(Schutzstufen 2-8) benutzen
.
- Beim Brennschneiden schwer entflammbaren Schutzanzug oder Lederschürze, Schweißerschutzhandschuhe, evtl. auch Gamaschen tragen und Gehörschutz benutzen.
- Die Farbkennzeichnung für Flüssiggasschläuche ist ab 07/2013 neu in der DIN EN 16129 geregelt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten
TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
TRBS 3145/TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Information 209-011 Gasschweißen
DGUV Information 209-047 Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
Arbeitsstättenverordnung
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten
TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
TRBS 3145/TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Information 209-011 Gasschweißen
DGUV Information 209-047 Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
07/2021