GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-603: Branche Abbruch und Rückbau
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Inhaltsverzeichnis

1Wozu diese Regel?
 
2Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1Was für alle gilt!
2.2Was für die Branche gilt
 
3Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
3.1Grundsätzliche Gefährdungen und Maßnahmen
3.1.1Gefährdung durch Absturz
3.1.2Gefahrstoffe
3.1.3Kontaminierte Bereiche
3.1.4Biostoffe
3.1.5Elektrische Gefährdungen
3.1.6Brand- und Explosionsgefährdungen
3.1.7Gefährdung durch Lärm
3.1.8Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen
3.1.9Einflüsse durch psychische Belastung
3.1.10Persönliche Schutzausrüstungen
3.2Verwendung von Arbeitsmitteln
3.2.1Leitern
3.2.2Fahrbare Arbeitsbühnen
3.2.3Arbeits- und Schutzgerüste
3.2.4Schweiß- und Schneidgeräte
3.2.5Maschinen allgemein
3.2.6Mobile Holzbearbeitungsmaschinen
3.2.7Maschinen zum Heben von Personen
3.2.8Maschinen zum Heben von Lasten
3.2.9Anschlag- und Lastaufnahmemittel
3.3Grundanforderungen an Abbrucharbeiten
3.4Entkernungsarbeiten
3.5Maschinelle Abbrucharbeiten
3.6Manuelle Abbrucharbeiten
3.7Betonbohr- und -sägearbeiten
3.8Demontagearbeiten
3.9Demontage von technischen Anlagen
3.10Abbruch durch Sprengen
3.11Aufbereitung von Abbruchmaterialien
3.12Verladung und Transport
 
4Anhang
4.1Kriterien für Sicherheitsabstände von Longfrontbaggern
4.2Checkliste Gefahrstoffe in der Bausubstanz
4.3Formularvorlagen
4.4Zitierte Normen
 
5Hinweise/Empfehlungen
5.1Checkliste Abbrucharbeiten
5.2Gliederung einer schriftlichen Abbruchanweisung
5.3Hinweise für Abbruchplaner/Abbruchplanerinnen und Bauherren

 

 

Impressum


Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
  Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
 
Ausgabe: Februar 2019
 
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen
 
Bildnachweis: Abb.7, 52, : © BG BAU;
Abb. 46: © DGUV/marketeam GmbH;
Abb. 23, 29, 60: © DGUV
Alle weiteren Abbildungen:
© BG Bau/H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH