Auf höher gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen besteht bei Reinigungsarbeiten die Möglichkeit des Absturzes von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt aber auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen sowie das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen. Als Absturzkante wird dabei die Kante an einem Arbeitsmittel oder einer baulichen Anlage bezeichnet, über die eine Person abstürzen kann. Eine Absturzkante ist auch der Übergang von einer tragfähigen zu einer nicht tragfähigen Fläche.
Abb. 1 Einsatz von PSAgA bei Fensterreinigung |
Abb. 2 PSAgA auf Glasdächern |
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei Reinigungsarbeiten auf höher gelegenen Arbeitsplätzen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen besteht grundsätzlich Absturzgefahr. Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit können schon beim Absturz aus geringen Höhen die Folge sein. Achten Sie bei der Nutzung von höher gelegenen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Allgemeine Anforderungen Bei Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, sind ab 0 m Höhe Maßnahmen gegen Absturz erforderlich. Für Arbeiten wie Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten sind grundsätzlich ab 2 m Absturzhöhe Maßnahmen vorzusehen. Für die Verwendung von Leitern sind die oben genannten Maße nicht maßgebend. Weiteres ist dem Kapitel Leitern zu entnehmen. Abb. 3 Mobiles Schutzgeländer in Fensterrahmen Ausführung der Absturzsicherung Die Umwehrungen müssen grundsätzlich mindestens 1,00 m hoch sein. Diese Forderung ist auch erfüllt, wenn Seitenschutz angebracht ist, der dem örtlich geltenden Baurecht entspricht. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe mindestens 0,20 m beträgt, zum Beispiel eine 0,20 m breite Fensterbank.
Auf Baustellen und Gerüsten müssen Umwehrungen immer mindestens 1,0 m hoch sein. Lassen sich keine Absturzsicherungen einrichten, sind nachrangig persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weiterführende Maßnahmen notwendig sind, z. B. Einweisung, spezielle Unterweisung mit praktischer Übung, Rettungskonzept. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlagpunkte fest und sorgen Sie dafür, dass die PSAgA benutzt wird. Berücksichtigen Sie vor der Verwendung der PSAgA, dass mögliche Hindernisse (z. B. Maschinen) den erforderlichen Freiraum einschränken und damit zu Verletzungen durch Aufprall führen oder das Verbindungssystem beschädigen können. Auf flach geneigten Flächen kann auf Absturzsicherungen verzichtet werden, wenn der Gefahrenbereich 2,0 m von der Kante entfernt zum Beispiel mit einer Kette abgesperrt ist. Bodenöffnungen sind gegen Hineintreten und Absturz zu sichern. Dies kann durch Einbau tragfähiger und unverschiebbarer Abdeckungen oder durch Seitenschutz erfolgen. Abb. 4 Sicherung Lichtkuppel Sicherung gegen Durchsturz Ist die Tragfähigkeit nicht gegeben oder lässt sie sich nicht nachweisen, sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Durchstürzens verringert wird. Dies kann zum Beispiel durch lastverteilende Beläge in Kombination mit Absturzsicherung (z. B. Seitenschutz) erreicht werden, von denen aus dann die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Für Arbeiten und Verkehrswege im Gefahrenbereich (Abstand ≤ 2,0 m) von nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln und Lichtbändern ist sicherzustellen, dass durch Absperrungen oder Abdeckungen ein Absturz verhindert wird. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Aufsatzkranz des nicht durchtrittsicheren Bauteils, z. B. der Lichtkuppel, mindestens 0,50 m über die Dachfläche hinausragt. |
Bei der Gebäudereinigung können Ihre Beschäftigten durch den Einsatz von Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln oder durch Tätigkeiten, bei denen Stäube bzw. Aerosole freigesetzt werden, in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen. Die Gefahr für Sicherheit und Gesundheit können Sie am effektivsten durch die Verwendung unbedenklicherer Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren reduzieren oder sogar vermeiden.
Abb. 5 Reiniger aufsprühen |
Abb. 6 Graffiti entfernen |
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Gefahrstoffe können durch direkten Kontakt Schäden verursachen oder über die Atemwege, die Haut oder durch Verschlucken in den Körper gelangen. Bei den Gefahrstoffen kann man unterscheiden zwischen solchen, die durch Arbeitsverfahren freigesetzt werden (Stäube, Aerosole), und Gefahrstoffen, die als Reinigungs- und Pflegemittel eingesetzt werden. Gefährdungen durch Reinigungs- und Pflegemittel
Gefährdung durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit) Gefährdungen durch Stäube oder Aerosole, z. B.
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Maßnahmen
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Allgemeines Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie für die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) verantwortlich. Die Einhaltung der AGW ist eine Voraussetzung dafür, dass der Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten gewährleistet ist. Für Gefahrstoffe, für die kein AGW existiert, ist das Minimierungsgebot anzuwenden, d.h. die Gefahrstoffe müssen unter Berücksichtigung des TOP-Prinzips und des Standes der Technik so weit wie möglich reduziert werden. Zudem müssen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung auch die Aufnahme über die Haut berücksichtigen, sowie gegebenenfalls die Brand- und Explosionsgefährdungen prüfen. Arm- und Handschmuck dürfen bei der Arbeit nicht getragen werden. Maßnahmen bei der Verwendung von Reinigungs- und Pflegemitteln
Abb. 9 Umfüllen von Konzentraten Reinigungs- und Pflegemittel dürfen in der Regel nicht gemischt werden. Das gilt auch für die Entsorgung von Restmengen. Beim Ansetzen der Reinigungsflotte ist grundsätzlich kaltes Wasser zu verwenden, um das verstärkte Auftreten von Dämpfen zu vermeiden. Das Reinigungsmittel sollte dem Wasser zugegeben werden, nicht umgekehrt. Überdosierungen sind zu vermeiden und Dosiersysteme (z. B. Dosierflaschen, Dosieranlagen) sollten benutzt werden. Gegebenenfalls sollte Atemschutz verwendet werden.
Bei Kontakt mit Reinigungs- und Pflegemitteln müssen Schutzhandschuhe getragen werden, jedoch keine Einmalhandschuhe aus Latex. Nach der Arbeit und vor den Pausen sollten die Hände gewaschen und Hautpflegemittel aufgetragen werden. Betriebsanweisungen Es ist nicht notwendig, für jedes einzelne Produkt eine eigenständige Betriebsanweisung zu erstellen. Mit dem "GISCODE" werden Reinigungs- und Pflegemittel zu Produktgruppen zusammengefasst, die vergleichbare Gefährdungen aufweisen und demzufolge identische Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erfordern. Dadurch können Sie die Vielzahl einzelner Produkt-Betriebsanweisungen auf wenige Produktgruppen-Betriebsanweisungen reduzieren. Die Hersteller geben den GISCODE in ihren Sicherheitsdatenblättern, Technischen Merkblättern und auf den Gebindeetiketten an. Abb. 10 Betriebsanweisung Unterweisung Grundlage der Unterweisung ist die Betriebsanweisung. Beschäftigungsbeschränkungen Schwangere oder stillende Frauen dürfen keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt beispielsweise bei schwangeren Frauen vor, wenn Tätigkeiten mit fruchtschädigenden Gefahrstoffen ausgeübt werden oder wenn bei einer Tätigkeit der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird. Maßnahmen bei Feuchtarbeit Bei Feuchtarbeit oder beim Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe von regelmäßig mehr als zwei Stunden bis vier Stunden je Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Bei Feuchtarbeit oder beim Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen. Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Stäube bzw. Aerosole Einsatz von
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Elektrische Wechselspannungen von mehr als 50 Volt stellen immer eine potenzielle Gefahr dar, da sie bei Kontakt mit dem menschlichen Körper Durchströmungen mit tödlichem Ausgang verursachen können. Ein Kontakt mit elektrischer Spannung ist auf verschiedene Art und Weise möglich. Im Arbeitsbereich sind elektrische Freileitungen oder elektrische Anlagen in Gebäuden anzutreffen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann. Weiterhin können Gefährdungen durch Fehler in elektrischen Anlagen, unzureichende Schutzmaßnahmen oder ungeeignete Arbeitsmittel entstehen.
Abb. 11 Schutzadapter für Schutzisolierte Geräte |
Abb. 12 Anschluss eines Betriebsmittels nur an geprüfter Steckdose |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei Reinigungsarbeiten insbesondere auf elektrische Gefährdungen wie
Diese Gefährdungen können hervorgerufen werden durch:
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Maßnahmen
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Anschlusspunkte
Abb. 13 PRCD-S im Einsatz Elektrische Betriebsmittel
Setzen sie nur Verlängerungsleitungen der Bauart H07RN-F oder H07BQ-F ein. Beschaffen Sie Leitungsroller (Kabeltrommeln) aus Kunststoff bei denen der Trage- und Kurbelgriff isoliert ist. Kabeltrommeln sollten mindestens die Schutzart IP 44 erfüllen.
Abb. 14 Mögliche Kennzeichnungen elektrischer Geräte Abb. 15 Prüfkennzeichnung für elektrische Geräte Prüfen Sie regelmäßig die Betriebsmittel und setzen Sie nur unbeschädigte Betriebsmittel ein. Prüfungen sind zu dokumentieren. Prüfungen werden von Elektrofachkräften durchgeführt. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Photovoltaikanlagen Führen Sie keine Arbeiten im Bereich von Photovoltaikanlagen durch, bevor nicht Elektrofachkräfte eindeutige Arbeitsanweisungen und Freigabe erteilt haben. Führen Sie Reinigungsarbeiten an Photovoltaikanlagen nur durch, wenn nachgewiesen ist, dass diese keine elektrischen Fehler (z. B. Isolationsfehler zur Unterkonstruktion) aufweisen. Abb. 16 Reinigung von Photovoltaikanlagen mit entmineralisiertem Wasser Steckdosen, Schalter und Beleuchtungskörper Reinigen Sie alle Leuchtkörper nur im ausgeschalteten Zustand. Abb. 17 Richtiges Ziehen des Steckers Mindestabstände zu Freileitungen In Abhängigkeit zur Nennspannung ist ein geringerer Abstand möglich. Nehmen Sie dazu Kontakt zur netzbetreibenden Firma auf und stimmen Sie Maßnahmen gegen das direkte Berühren ab. |
Körperliche Belastungen der Beschäftigten sind auch in der Gebäudereinigung von Bedeutung. Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und -mitteln kann Erkrankungen verhindern, die Gesundheit sowie die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten fördern und die Produktivität des Unternehmens steigern.
Abb. 18 Unergonomisches Arbeiten |
Abb. 19 Ergonomische Haltung |
Abb. 20 Unergonomisches Arbeiten |
Abb. 21 Ergonomische Haltung |
Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungen
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Folgende körperliche Belastungen können zu Gesundheitsschäden der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen und somit die Gesundheit der Beschäftigten negativ beeinflussen:
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Maßnahmen
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Zur Vermeidung der Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen empfiehlt es sich, Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel und -verfahren nach ergonomischen Gesichtspunkten auszuwählen. Beispiele:
Arbeitsabläufe Sorgen Sie dafür, dass ein regelmäßiger Wechsel der Arbeitshaltungen oder auch der Arbeitstätigkeiten erfolgt. Verteilen Sie unvermeidbare Belastungen auf mehrere Beschäftigte, z. B. stangengeführtes Reinigungssystem. Abb. 24 Ergonomischer Transport schwerer Lasten Verhalten
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Die psychische Belastung der Beschäftigten verändert sich auch in der Gebäudereinigung aufgrund neuer Arbeitsanforderungen. Im Arbeitsalltag sind eng gesetzte Zeitvorgaben einzuhalten, das Arbeitstempo steigt bei gleichzeitig hohen Qualitätsansprüchen an das Arbeitsergebnis. Die Arbeitsgestaltung muss unter Berücksichtigung der psychischen Belastungsfaktoren so gewählt werden, dass die Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft und somit die Produktivität des Unternehmens erhalten bleibt.
Abb. 28 Stärken des Zusammenhalts
Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungen
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Psychische Belastung ist neutral definiert als "die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken" (gemäß DIN EN ISO 10075-1:2018-01). Diese Einflussfaktoren wirken sich individuell auf den Beschäftigten aus und können ihn positiv beanspruchen (z. B. aktivieren, herausfordern) oder ihn negativ beanspruchen (z. B. überfordern, unterfordern). Unter Belastung versteht man objektive, von außen auf den Menschen einwirkende Faktoren wie z. B. Lärm, Zeitdruck oder widersprüchliche Erwartungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter Beanspruchung versteht man die subjektiven (individuellen) Folgen dieser Belastung. Gefährdungen für die Gesundheit der Belegschaft resultieren aus den Folgen der negativen psychischen Beanspruchung (Fehlbeanspruchung). In diesem Fall werden einzelne Belastungsfaktoren (z. B. Zeitdruck, Unterbrechungen im Arbeitsablauf) zum Stressor und die Beanspruchung der Person äußert sich als Stressreaktion. Dauerhafter Stress kann sich psychisch und dadurch auch körperlich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Abb. 29 Entspannte Unterweisung Arbeitsbedingte psychische Belastung kann, je nach Art der Tätigkeit (z. B. Objektleitung, Reinigungskraft), entstehen durch Einflüsse aus der
oder auch aus den |
Maßnahmen
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Abb. 30 Stressabbau |
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind immer dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Restgefährdung verbleibt, die durch PSA weiter minimiert werden kann. Im Fall des Umganges mit Gefahrstoffen ist vorher außerdem die Substitution zu prüfen. PSA müssen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen geeignet sein, den Beschäftigten zur Verfügung stehen und die Kosten für PSA dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.
Abb. 30 PSA bei Hochdruckreinigung
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Gefährdungen
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PSA schützen bei den jeweils auszuführenden Arbeiten vor den Restgefährdungen, welche durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend minimiert werden können. Dies können sein:
Gefährdungen können auch durch unsachgemäße Bereitstellung und falsche Benutzung von PSA entstehen, Beispiele:
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Maßnahmen
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Gefährdungsbeurteilung Wenn mehrere PSA zur Minimierung vieler Gefährdungen gleichzeitig verwendet werden müssen, achten Sie darauf, dass die PSA aufeinander abgestimmt sind und zusammen verwendet werden dürfen (z. B. Helm mit integrierter Schutzbrille und Kapselgehörschutz). Achten Sie darauf, dass die Gebrauchseigenschaften der PSA auf die Tätigkeit abgestimmt sind und die Beschäftigten durch die PSA nicht unnötig behindert werden. Abb. 31, 32 Sicherheitsschuh S3 Beschaffung/Bereitstellung PSA müssen den Beschäftigten individuell passen. Auffanggurte, die nicht auf die Körperform abgestimmt sind oder Schutzhelme, die zu klein oder zu groß sind, beeinträchtigen die Schutzwirkung bzw. führen zu zusätzlichen Gefährdungen. Stellen Sie sicher, dass eine ausreichende Anzahl von PSA für den Zeitraum der Tätigkeit zur Verfügung steht. Abb. 33 CE- Kennzeichnung
Benutzung PSA müssen vor jedem Einsatz auf mögliche Mängel hin in Augenschein genommen werden. Abb. 34 PSA beim Sprühen Ordnungsgemäßer Zustand |
Maschinen in der Gebäudereinigung sind hauptsächlich Staubsauger, Einscheibenmaschinen, Bürstsauger, Sprühextraktionsgeräte, Hochdruckreinigungsgeräte, Waschmaschinen und Scheuersaugmaschinen. Sie werden die beispielsweise eingesetzt zum Saugen, Reinigen, Polieren, Abtragen, Schamponieren und Hochdruckreinigen. Verfahrensabhängig können unterschiedlichste Gefährdungen auftreten. Erwerben und verwenden Sie ausschließlich Maschinen, die CE-gekennzeichnet und für den Anwendungszweck geeignet sind.
Abb. 35 Kleinhubarbeitsbühne |
Abb. 36 Scheuersaugmaschine |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Verwendung von Maschinen in der Gebäudereinigung können sich Gefährdungen ergeben durch
Abb. 37 Aufsitzmaschine |
Maßnahmen
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Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen ausgewählte Maschine für das von Ihnen bestimmte Arbeitsverfahren geeignet ist. Die maßgeblichen Informationen sowie Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung finden Sie in der Betriebsanleitung des Herstellers. Verwendung Legen Sie die geeigneten technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen fest. Sorgen Sie dafür, dass Beschäftigte die Eignung und Befähigung dazu haben, die Maschinen sicher zu bedienen. Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten, die Betriebsanleitung des Herstellers lesen und verstehen zu können. Ansonsten erstellen Sie eine Betriebsanweisung unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers. Weisen Sie Ihre Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung einer Maschine in den Umgang mit dieser ein. Abb. 38 Aufsitz-Kehrmaschine Frischen Sie die Unterweisung mindestens jährlich auf, und erstellen Sie darüber einen schriftlichen Nachweis.
Damit gewährleisten Sie den sicheren Umgang mit der Maschine und beugen so der Stoß-, Schneid- und Quetschgefahr vor. Abb. 39 Betriebsanweisung Kehrmaschine Stolpern und Rutschen Elektrische Gefährdung/Mechanische Gefährdung Stellen Sie sicher, dass die Instandhaltung ausschließlich von fachkundigen Personen durchgeführt wird.
Bestimmen Sie die Intervalle von Prüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen mittels Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Berücksichtigen Sie hierbei mögliche Vorgaben durch die Hersteller in den Betriebsanleitungen. Nach Beschädigungen, die sicherheitsrelevant sein können, ist eine Prüfung vor der weiteren Nutzung erforderlich. Sorgen Sie dafür, dass Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Als Nachweis über die von Ihnen veranlassten Prüfungen ist ein Prüfaufkleber zu empfehlen. Lärm Zwangshaltung Vermeiden Sie länger andauernde Zwangshaltungen, in dem sich beispielsweise die Beschäftigten bei der Bedienung der Maschine abwechseln. Abb. 40 Beispiel einer Prüfkennzeichnung |
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen kann die Produktivität in der Gebäudereinigung steigern, die Arbeit erleichtern sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessern. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen bietet sich als Alternative zu gefährlichen Arbeiten auf Leitern an. Die Gefährdungen beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen sind hauptsächlich der Umsturz der Bühne, der Absturz sowie die Quetschgefährdung der Nutzerinnen und Nutzer. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen und die Fähigkeiten der bedienenden Person bestimmen den sicheren Einsatz.
Abb. 41 Teleskopbühne im Einsatz |
Abb. 42 Beispiel einer kleinen Bühne für den Innenbereich |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Äußere Einflüsse und das Verhalten des jeweiligen Bedienenden haben wesentlichen Einfluss auf den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen. Hierbei können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
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Maßnahmen für den Betrieb
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Berücksichtigen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung insbesondere die Hubarbeitsbühne selbst, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsabläufe sowie die Eignung der Bedienenden. Ergibt sich nach der Gefährdungsbeurteilung das Risiko des Herausfallens aus dem Arbeitskorb (z. B. Peitscheneffekt), so sind nur Hubarbeitsbühnen mit geeigneten Anschlagpunkten für PSAgA einzusetzen. Ein kurzes Anschlagen ist erforderlich (max. Verbindungsmittellänge 1,8 m einschl. Falldämpfer), es kann beispielsweise mit einem Höhensicherungsgerät erfolgen, das speziell für die Verwendung zugelassen ist. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten in der Nutzung der PSAgA unterwiesen sind und diese benutzen. Abb. 43 Einsatz von PSA gegen Absturz in der Hubarbeitsbühne mit zugelassenem Anschlagpunkt Organisieren Sie das Rettungskonzept. Technik Setzen Sie nur geeignete, unterwiesene, befähigte und schriftlich beauftragte Beschäftigte für das Bedienen ein. Zur Beurteilung der Befähigung kann ein Schulungsnachweis hilfreich sein. Organisieren Sie eine gerätebezogene Einweisung der Bedienerinnen und Bediener. Unterweisen Sie mindestens einmal jährlich diese anhand einer Betriebsanweisung bzw. der Betriebsanleitung über den sicheren Umgang mit der Hubarbeitsbühne. Üben Sie mit den Bedienenden regelmäßig den Notablass. Stellen Sie sicher, dass die von den Herstellern der Hubarbeitsbühnen getroffenen Festlegungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung eingehalten werden. Gewährleisten Sie durch regelmäßige oder falls erforderlich anlassbezogene Prüfungen den sicherheitstechnischen Zustand Ihrer Hubarbeitsbühnen und dokumentieren Sie diese. Sorgen Sie bei gegenseitigen Gefährdungen mit anderen Beschäftigten für eine ausreichende Koordination und treffen Sie geeignete Sicherungsmaßnahmen. Abb. 44 Diagramm Reichweite/Arbeitshöhe einer Teleskopbühne Verhalten beim Betrieb Verfahren Sie Hubarbeitsbühnen insbesondere bei hochgefahrenem Arbeitskorb nur auf ebenem Grund. Sichern Sie erforderlichenfalls Bodenöffnungen und Vertiefungen im Fahrbereich. Beim Verfahren der Hubarbeitsbühne sind durch die bedienende Person ständig alle Bewegungen des Auslegers zu beobachten. Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, ausreichend Abstand zu Hindernissen wie Freileitungen, Kanten und Böschungen einzuhalten.
Beachten Sie bei der Auswahl der Hubarbeitsbühnen die Tragfähigkeit, Arbeitshöhe, Reichweite und den Einsatzort (Innen-/Außeneinsatz). Vergewissern Sie sich, dass ausreichend befestigte, ebene und tragfähige Untergründe vorhanden sind.
Organisation Aus- und Übersteigen aus dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne auf angrenzende Bauteile ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz und keine Aufstiegshilfe. |
Leitern werden als Arbeitsplätze und als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen genutzt. Der Einsatz von Leitern ist mit einem hohen Risiko verbunden, auch bereits bei niedriger Höhe. Bevor eine Leiter verwendet werden soll, ist zu ermitteln, ob ein Arbeitsmittel mit einer geringeren Gefährdung benutzt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, ist für den jeweiligen Einsatzbereich eine geeignete Leiter auszuwählen.
Abb. 45 Stehleiter mit Zubehör für Treppen |
Abb. 46 Glasreinigerleiter mit Fußverbreiterung auf tragfähigen Untergrund |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei Auswahl und Verwendung von Leitern insbesondere auf folgende Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Können oben genannte Gefährdungen nicht durch ein Arbeitsmittel mit einer geringeren Gefährdung ausgeschlossen werden sind Maßnahmen zu treffen. Typische Situationen, in denen andere sicherere Arbeitsmittel wie Gerüste oder Hubarbeitsbühnen nicht verwendet werden können, sind zum Beispiel:
Absturz-/Abrutschsicherung Stellen Sie sicher, dass bei Verwendung von Leitern jederzeit ein sicheres Festhalten und Stehen möglich ist. Das sichere Stehen und Festhalten auf der Leiter ist z. B. gegeben, wenn die Beschäftigten mit beiden Füßen auf Sprossen oder Stufen stehen und sich mit einer Hand an der Leiter festhalten können oder ausreichenden Kontakt mit beiden Beinen zur Leiter haben. Auch ein Transport auf der Leiter darf den sicheren Kontakt zur Leiter nicht einschränken.
Geeignete Leitern Abb. 47 Podestleiter Verwenden Sie nach Möglichkeit Leitern mit Fußverbreiterung, rüsten Sie diese falls notwendig nach. Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheit gegebenenfalls durch weiteres Leiterzubehör (z. B. Holmverlängerungen, Gummiauflage) erhöht wird. Abb. 48 Anlegeleiter mit Zubehör für Treppen oder Schrägen Leiter als Arbeitsplatz Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn die Beschäftigten mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Zur Minimierung der Abrutschgefahr sind Stufenleitern (Auftrittstiefe mindestens 80 mm) und Plattformleitern vorzuziehen. In besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Arbeiten in engen Schächten, können Arbeiten auch auf tragbaren Leitern mit Sprossen ausgeführt werden, wenn die besonderen Gründe in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sind. Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin nicht überschreiten. Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen Unterweisung Abb. 49 Hinweise zur Verwendung von Leitern Sicherung gegen Umkippen oder Wegrutschen
Bei Sprossenanlegeleitern sollte der Aufstellwinkel zwischen 65 und 75 Grad betragen. Bei Stufenanlegeleitern soll der Anstellwinkel zwischen 60 und 70 Grad betragen: Gewährleisten Sie, dass durch Arbeiten auf der Leiter das Kippmoment durch seitliches Hinauslehnen nicht überschritten wird. Abb. 50 Anstellwinkel der Glasreinigerleiter Stehleitern dürfen nicht für das Übersteigen auf hochgelegene Arbeitsplätze oder als Anlegeleitern verwendet werden. Sorgen Sie dafür, dass bei aufgesetzten Schiebeleitern die obersten vier, bei Anlegeleitern die obersten drei und bei Stehleitern die obersten zwei Stufen nicht betreten werden. Beim Einsatz von Schiebeleitern, Mehrzweckleitern oder Steckleitern sind die Leiterteile unbeweglich miteinander zu verbinden. Prüfung Leitern sind vor der Verwendung durch die Benutzerin und den Benutzer auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass defekte Leitern nicht verwendet werden. Mängel sind Vorgesetzten zu melden. Alle festgelegten Maßnahmen sind in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. |
Unterhaltsreinigung steht für sich regelmäßig wiederholende Reinigungsarbeiten, die in allen Arten von Gebäuden vom Verwaltungsgebäude bis zum Flughafen anfallen. Dabei werden Böden, Wände, Decken und sämtliche Einrichtungsgegenstände gereinigt. Gefährdungen können sich zum Beispiel aus den eingesetzten Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, insbesondere den Reinigungsmittelkonzentraten, aber auch aus der Arbeitsumgebung ergeben.
Abb. 51 Standardsituationen bei der Unterhaltsreinigung
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Unterhaltsreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten
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Maßnahmen
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Die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und dem eingesetzten Personal. Abb. 52 Müll sammeln Elektrische Gefährdung Stolpern, Rutschen, Stürzen Abb. 53 Treppenreinigung Umgang mit Reinigungsmitteln und Feuchtarbeit Das Tragen von Atemschutz ist bei der Unterhaltsreinigung nicht erforderlich. Nach der Arbeit oder bei längeren Unterbrechungen sollten die Hände mit hautpflegenden Salben eingecremt werden. Bei Reinigungsarbeiten mit Unterhaltsreinigern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die im Wesentlichen auf die Hautgefährdung abgestimmt ist. |
Unter Sport- und Veranstaltungsstätten sind Sporthallen und -arenen, Kinos, Theater, Opernhäuser, Mehrzweck- und Messehallen zu verstehen. Durch die unterschiedliche Nutzung und die örtlichen Bedingungen ergeben sich für die Reinigung Tätigkeiten mit Gefährdungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht nur aus der eigenen Tätigkeit, sondern besonders aus der Arbeitsumgebung heraus entstehen.
Abb. 54 Müll sammeln mit Gebläse |
Abb. 55 Stadien-Reinigung |
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Hierbei können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
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Maßnahmen
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Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des eingesetzten Personals zu wählen.
Abb. 56 Akkusauger bei Kinoreinigung |
Die Schwimmbadreinigung umfasst die Reinigung von Verkehrsflächen, Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereichen, Wellnessanlagen und Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich. Gefährdungen ergeben sich insbesondere durch die feuchte Umgebung (erhöhte Rutschgefahr), eingesetzte Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe.
Abb. 57 Maschineneinsatz mit Akkugerät
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Schwimmbadreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
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Maßnahmen
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Die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und dem eingesetzten Personal. Stolpern, Rutschen und Stürzen Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten geeignetes, fersenumschließendes und rutschhemmendes Schuhwerk verwenden. Abb. 58 Rutschgefahr auch für Gäste Abb. 59 Systemwagen im Schwimmbad Elektrische Gefährdung Chemische Gefährdungen Als Handschutz eignen sich Chemikalienschutzhandschuhe, z. B. aus Naturlatex oder Nitril. Als Körperschutz sind geschlossene, langärmelige Arbeitskleidung sowie Gummistiefel oder flüssigkeitsdichte Schuhe erforderlich. Bei der Anwendung im Sprüh- oder Spritzverfahren sind Gummistiefel, ein Chemikalienschutzanzug Typ 4, Atemschutz mit Partikelfilter P2, eine Korbbrille oder ein Gesichtsschutzschirm sowie Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich. Aufgrund der hohen Gefährdung sind bei Augen- oder Hautkontakt sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Nach Augenkontakt ist 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern zu spülen. Es ist immer eine Augenarztpraxis aufzusuchen. Nach Hautkontakt sind betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser zu halten. Saure Reinigungsmittel dürfen nicht in Kontakt mit hypochlorithaltigen Reinigungsmitteln kommen, da sonst giftiges Chlorgas entsteht. Arbeitsumgebung Gefahr des Ertrinkens |
Die Fassade ist oft ein besonders gestalteter und repräsentativer Teil eines Gebäudes. Zum dauerhaften Erhalt des Erscheinungsbildes ist eine regelmäßige Reinigung und Behandlung der Oberfläche erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen Fassadenformen und -arten wie beispielsweise Stein, Glas oder Metall, moderne oder historische Fassaden, sind an die Reinigung besondere Anforderungen gestellt. Das Arbeiten in Höhen sowie der Umgang mit den eingesetzten Arbeits- und Reinigungsmitteln stellen spezifische Gefährdungen dar.
Abb. 60 Graffitientfernung |
Abb. 61 Hochdruckreinigen |
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Fassadenreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
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Maßnahmen
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Die erforderlichen geeigneten Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Voraussetzungen und dem eingesetzten Personal. Absturz
Abb. 62 Fassadenreinigung mit Fassadenbefahranlage Sorgen Sie dafür, dass der Bereich unterhalb von hochgelegenen Arbeitsplätzen gesichert ist. Verkehrsgefährdungen
Stolpern, Rutschen, Stürzen Elektrische Gefährdungen Stellen Sie sicher, dass nur geprüfte elektrische Betriebsmittel zum Einsatz kommen. Mechanische Gefährdung Zum Schutz vor wegfliegenden Teilen (z. B. Abplatzungen) ist geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Umgang mit Reinigungsmitteln und Feuchtarbeit Strahlarbeiten mit festen Strahlmitteln, Tätigkeiten mit Abbeizern und Graffiti-Entfernern sowie mit flusssäurehaltigen Produkten stellen eine erhöhte Gefährdung dar. Sie finden die tätigkeitsbezogenen Schutzmaßnahmen beispielsweise in Wingis. Bei Fassadenreinigungsarbeiten sind Chemikalienschutzhandschuhe aus Polychloropren oder Nitrilkautschuk zu tragen. Bei Tätigkeiten mit sauren oder alkalischen Reinigern sind Schutzbrillen/Helmvisiere erforderlich. Werden die Reinigungsmittel im Spritzverfahren aufgetragen, ist in der Regel Atemschutz erforderlich. Bei Produkten ohne flüchtige Inhaltsstoffe ist ein P2-Filter ausreichend. Bei lösemittelhaltigen Produkten sind Kombinationsfilter A1-P2, bei Produkten mit flüchtigen Säuren (Ameisen- oder Salzsäure) E1-P2, bei Produkten mit flüchtigen Alkalien (Ammoniak, Aminoethanol) K1-P2 erforderlich. Als Körperschutz sind Chemikalienschutzanzüge (Typ 4, spraydicht) und Kunststoffstiefel erforderlich. Klima Lärm Körperliche Belastung Wirken Sie andauernden Belastungen durch Wechsel der Abläufe entgegen. |
Die Glasreinigung beinhaltet sowohl die Reinigung von einzelnen Fenstern als auch von ganzen Glasfassaden und -dächern. Man unterscheidet zwischen der Reinigung der Glasscheiben, der Rahmen und der Falze. Gefährdungen können sich z. B. aus den Arbeitshöhen, den Arbeitsmaterialien und den eingesetzten Reinigungsmitteln ergeben.
Abb. 63 Reinigen mit entmineralisiertem Wasser |
Abb. 64 Zulässiger Standplatz Fensterbank |
Abb. 65 Befahranlage |
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Glasreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
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Maßnahmen
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Absturz Sorgen Sie dafür, dass Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sicher ausgeführt werden. Fensterbänke dürfen nur betreten werden, wenn sie tragfähig und mindestens 25 cm breit sind. Absturzsicherungen (Seitenschutz/Umwehrung) können festinstalliert oder mobil sein. Sie müssen zudem grundsätzlich mindestens 1,00 m hoch sein. Diese Forderung ist auch erfüllt, wenn Seitenschutz angebracht ist, der dem örtlich geltenden Baurecht entspricht. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe mindestens 0,20 m beträgt. Setzen Sie nur geprüfte Arbeitsmittel ein. Besonders geeignet sind Hubarbeitsbühnen oder Fahrgerüste. Achten Sie auf den sicheren Aufbau. Beachten Sie insbesondere:
Sorgen Sie dafür, dass der Bereich unterhalb von hochgelegenen Arbeitsplätzen gesichert ist. Wenn Absturzsicherungen (Umwehrung) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind, soll Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden. Achten Sie darauf, dass nur geeignete und sachkundig geprüfte (mindestens einmal jährlich) PSAgA zum Einsatz kommt. Sie darf nur an tragfähigen Bauteilen (6 KN bei einer Person) oder geeigneten Anschlageinrichtungen (nach DIN EN 795) befestigt werden. Abb. 66 Reinigung vom Boden aus ohne Absturzgefahr Sorgen Sie dafür, dass die Befestigungen für die PSAgA festgelegt sind und der Anseilschutz benutzt wird. Die Verbindungsmittel (Seile, Bänder) dürfen nicht über scharfe Kanten beansprucht werden. Führen Sie praktische Übungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung der PSAgA und zur Rettung durch. An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern mit weniger als 22,5° Neigung kann auf Absturzsicherung verzichtet werden, wenn in mindestens 2 m Abstand von der Absturzkante eine Absperrung, z. B. mit einer Kette, angebracht ist. Glasdächer dürfen nur betreten werden, wenn diese nachweislich betretbar sind. An Öffnungen, Lichtkuppeln und Lichtbändern kann auf Absturzsicherungen verzichtet werden, wenn diese mehr als 50 cm aus der Fläche herausragen. Für nicht betretbare Bauteile wie Lichtplatten, Staubdecken und Verglasungen müssen tragfähige Arbeitsplätze und Verkehrswege mit mindestens 50 cm Breite und Absturzsicherungen nach innen vorhanden sein. Mechanische Gefährdung Ersetzen Sie Glashobel möglichst durch Sicherheitsschaber. Abb. 67 Entfernen eines Aufklebers mit Sicherheitsschaber Körperliche Belastung Prüfen Sie den Einsatz ergonomischer Hilfen wie Tragegestelle und Prismenbrillen. Umgang mit Reinigungsmitteln und Feuchtarbeit Bei Tätigkeiten mit unverdünnten Produkten und bei längerfristigen Tätigkeiten (über zwei Stunden pro Tag) mit verdünnten Reinigungsflotten, sollten Schutzhandschuhe (z. B. aus Naturlatex, Nitril oder Polychloropren) getragen werden. Wenn Hautkontakt durch den Einsatz von Werkzeugen wie Fensterwischer oder Einwascher verhindert wird, sind Schutzhandschuhe nicht erforderlich. Das Tragen von Atemschutz ist bei der Glasreinigung – auch bei Pumpsprays – nicht erforderlich. Verkehrsgefährdung Stimmen Sie Sicherungsmaßnahmen – auch für den innerbetrieblichen Verkehr – mit dem oder der Auftraggebenden ab. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten für Verkehrsbeteiligte immer gut sichtbar sind (Warnwesten). Klima |
Unter Baureinigung versteht man Reinigungstätigkeiten sowohl während der Bauzeit (Bauzwischenreinigung) als auch zum Ende der Bauzeit (Bauschlussreinigung). Die Bauzwischenreinigung umfasst das Entfernen von grober Verschmutzung bis hin zur Bauschuttbeseitigung im laufenden Baubetrieb. Durch die Situation "Baustelle" und die Gewerke übergreifenden Tätigkeiten sind zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten besondere Anforderungen gestellt. Bauschlussreinigung ist die Reinigung nach Abschluss der Bauarbeiten zur Übergabe des Objektes an Nutzende.
Abb. 68 Bauentstauber
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Baureinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:
Abb. 69 Grobschmutz mit Schaufel aufnehmen |
Maßnahmen
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Die erforderlichen geeigneten Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Voraussetzungen und dem eingesetzten Personal. Stolpern, Rutschen, Stürzen Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein. Bei der Baureinigung sind grundsätzlich Sicherheitsschuhe (S3) zu tragen. Elektrische Gefährdung Stellen Sie sicher, dass nur geprüfte elektrische Betriebsmittel zum Einsatz kommen. Nutzen Sie keine fremden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Umgang mit Reinigungsmitteln Dabei müssen Haut und Augen Ihres Personals geschützt werden. Sorgen Sie dafür, dass Schutzbrillen und geeignete Schutzhandschuhe, z. B. aus Naturlatex, Nitril oder Polychloropren (gegebenenfalls mit Baumwollunterziehhandschuhen) getragen werden. Das Tragen von Atemschutz ist in der Regel nicht erforderlich. Nach der Arbeit oder bei längeren Unterbrechungen sollten die Hände mit hautpflegenden Salben eingecremt werden. Erstellen Sie Betriebsanweisungen für den Umgang mit den jeweiligen Konzentraten und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten. Gefährdung durch Staub Mechanische Gefährdung Hier können robuste Lederhandschuhe eingesetzt werden. Gegen herabfallende Gegenstände und Anstoßgefährdung sind Industrieschutzhelme zu tragen. Gegen Eintritt in spitze Gegenstände oder herabfallende Teile schützen Sicherheitsschuhe der Kategorie S3. Absturz Beim Einsatz oder der Nutzung von Gerüsten beachten Sie die erforderliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Lärm |
Zusätzlich zur Unterhaltsreinigung werden zum Werterhalt des Gebäudes bei der Grundreinigung in größeren Zeitabständen hartnäckige Verschmutzungen, abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände entfernt, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen. Hierbei werden Maschinen, wie Einscheibenmaschinen oder Sprühextraktionsgeräte, verwendet und es kommen spezielle Reinigungsprodukte zum Einsatz. Daher ergeben sich besondere Anforderungen an die Organisation des Arbeitsschutzes, bei der Planung und Ausführung der Tätigkeiten.
Abb. 71 Hinweis Rutschgefahr
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Grundreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten
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Maßnahmen
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Die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten, den Arbeitsverfahren und dem eingesetzten Personal. Stolpern, Rutschen, Stürzen Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten geeignetes – mindestens fersenumschließendes- feuchtigkeitsdichtes Schuhwerk mit Rutschhemmung verwenden. Schuhe/Stiefel der Kategorie S3/S5 erfüllen diese Anforderungen. Abb. 70 Einscheibenmaschine mit PRCD-S Umgang mit Reinigungsmitteln und Feuchtarbeit Grundreiniger sind Reinigungsmittel, die Reizungen oder Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden verursachen können. Besteht Spritzgefahr, z. B. beim Ansetzen der verdünnten Reinigungsflotte, ist als Augenschutz eine Korbbrille zu tragen. Als Handschutz eignen sich Chemikalienschutzhandschuhe aus Naturlatex, Nitril- oder Butylkautschuk. Einmal-Chemikalienschutzhandschuhe sind ungeeignet. Als Körperschutz sind geschlossene, langärmelige Arbeitskleidung sowie Gummistiefel oder flüssigkeitsdichte Schuhe erforderlich. Werden Grundreiniger eingesetzt, die die Stoffe 2-Butoxyethanol oder Limonen enthalten (GISCODE: GG60, GG90), müssen die Arbeiten bei geöffneten Fenstern und Türen durchgeführt werden. Trotzdem kann der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten und zusätzlich Atemschutz (z. B. Halbmaske mit Gasfilter A1) erforderlich werden. Grundreiniger ohne 2-Butoxyethanol oder Limonen sind vorzuziehen. Bei diesen sind auch Überschreitungen von Arbeitsplatzgrenzwerten nicht zu erwarten. Dennoch sollte der Arbeitsbereich auch beim Einsatz dieser Produkte nach Möglichkeit gut gelüftet werden. Beim Einsatz von Grundreinigungsmitteln sind aufgrund der hohen Gefährdung bei Augen- oder Hautkontakt sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Nach Augenkontakt ist 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern zu spülen. Es ist immer eine augenärztliche Sprechstunde aufzusuchen. Nach Hautkontakt sind betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser zu halten. Saure Grundreinigungsmittel dürfen nicht in Kontakt mit hypochlorithaltigen Reinigungsmitteln kommen, da sonst giftiges Chlorgas entsteht. Absturz von Leitern Lässt sich der Leitereinsatz nicht umgehen, wählen Sie die sicherste Art der Leiter aus (z. B. Podestleiter). Unterweisen Sie Ihr Personal im Umgang mit dem ausgewählten Arbeitsmittel. Elektrische Gefährdung Schutzisolierte Maschinen sind gekennzeichnet mit folgendem Symbol: Bei diesen ist nur ein Schutzadapter ohne Schutzleiterüberwachung (PRCD) erforderlich. Heben und Tragen Mechanische Gefährdung |
In der Industriereinigung werden Reinigungsleistungen an und im direkten Umfeld von Produktionsanlagen in Betrieben erbracht, in denen Güter und Waren industriell produziert oder verarbeitet werden. Gefährdungen ergeben sich insbesondere durch die Anlagen und Anlagenumgebung der Auftraggebenden.
Abb. 72 Reinigung Förderbandanlage |
Abb. 73 Anlage gegen Einschalten gesichert |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei Reinigungsarbeiten an Produktionsanlagen selbst sowie in deren Umfeld können sich folgende Gefährdungen ergeben:
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Maßnahmen
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Informationen zur sicheren Reinigung von Maschinen bzw. Anlagen entnehmen Sie der Betriebsanleitung der Herstellerfirma oder der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung des Betriebes, in dem Sie tätig sind. Stoßen, Quetschen, Schneiden Stellen Sie sicher, dass Maschinen außer Betrieb gesetzt werden und die unbeabsichtigte Inbetriebnahme verhindert wird. Teile, die vor unbeabsichtigter Bewegung gesichert werden sollen, blockieren. Tragen von Schutzhandschuhen, die vor Schnittverletzungen schützen, z. B. Kettenhandschuhe in fleischverarbeitenden Betrieben bei Arbeiten an Cuttermessern. Angefahren- und Überfahren werden Abb. 74 Gefährlicher Verkehrsweg Absturz Stolpern, Rutschen, Stürzen Gefahrstoffe In der Industriereinigung kommen Reinigungsmittel zum Einsatz, die zu einer erhöhten Gefährdung führen können. Informieren Sie sich z. B. anhand der Angaben im Sicherheitsdatenblatt über die gefährlichen Eigenschaften des Produkts und die Vorgaben der Herstellerfirma zu Schutzmaßnahmen. Berücksichtigen Sie bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen das angewendete Arbeitsverfahren (z. B. Sprühverfahren) sowie die Arbeitsumgebung und -bedingungen, z. B. Raumgröße, Lüftungsverhältnisse, Gefahrstoff- oder Zündquellen in der Umgebung. Brand- und Explosionsgefährdung Werden entzündbare Reinigungsmittel eingesetzt, sind die Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz mit den Auftraggebenden abzustimmen. Maßnahmen können sein:
Strom Wählen Sie die elektrischen Betriebsmittel anhand der Anforderungen der Arbeitsumgebungen aus (z. B. ex-geschützt, strahlwassergeschützt, staubdicht). Räumliche Enge
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten hinsichtlich der besonderen Gefährdungen und Vorsichtsmaßnahmen bei Arbeiten in räumlicher Enge, ggfs. auch anhand der Betriebsanleitungen von Anlagen. Lärm Hitze Beleuchtung |
Die Reinigung von Verkehrsmitteln umfasst neben Bussen und Bahnen auch Flugzeuge. Der Umfang der Reinigungsarbeiten beinhaltet neben der Innen- oft auch die Außenreinigung des jeweiligen Verkehrsmittels. Bei der Unterhaltsreinigung, der Sanitär-, Glas- und Sonderreinigung ergeben sich zusätzliche Gefährdungen durch die sehr begrenzten Reinigungszeiten, die engen Einsatzbereiche sowie die Arbeitsumgebung.
Abb. 75 Auf dem Weg zur Flugzeugreinigung |
Abb. 76 Busreinigung |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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In den Bereichen der Verkehrsmittelreinigung können folgende Gefährdungen auftreten
Abb. 77 In der Bahn |
Maßnahmen
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Während die Außenreinigung von Verkehrsmitteln überwiegend in speziellen Waschstraßen, bzw. -anlagen mit wenig Zugangsmöglichkeiten erfolgt, müssen für die Innenreinigung oft lange Wege zu den Innenreinigungswaschplätzen zurückgelegt werden. Aus den örtlichen Gegebenheiten, wie auch aus den Besonderheiten der Arbeitsplätze in den Verkehrsmitteln ergeben sich die nachfolgenden Maßnahmen: Stolpern, Rutschen, Stürzen Stellen Sie Ihrem Personal in vorgegebenen Bereichen, wie Betriebshöfen, S3 Sicherheitsschuhe zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen werden. Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, zum Ein- und Ausstieg nur sichere Zugänge zu verwenden (z. B. Innenreinigungsbühnen oder Einstiegshilfen). Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung. Elektrische Gefährdung Bevor Reinigungsarbeiten in der unmittelbaren Nähe von Freileitungen (z. B. Oberleitungen) durchgeführt werden sollen, müssen Sie den Betreiber darüber informieren. Er gibt Maßnahmen zum sicheren Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Leitungen vor. Gegebenenfalls muss die Leitung durch den Betreiber freigeschaltet werden. Dazu ist eine entsprechende Terminplanung notwendig.
Gefahrstoffe (Einsatz von Reinigungsmitteln, Graffitientfernung) Berücksichtigen Sie bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen das angewendete Arbeitsverfahren (z. B. Sprühen) sowie die Arbeitsumgebung und -bedingungen, z. B. Lüftungsverhältnisse oder Überkopfarbeiten. Erstellen Sie hierüber eine Betriebsanweisung. Abb. 78 Graffitientfernung auf dem Betriebshof Angefahren und Überfahren werden durch Betriebsverkehr Stoßen, Schneid- und Stichverletzungen Biostoffe Je nach Einzelfall sind zusätzliche Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen Beschäftigten zu treffen. |
In Krankenhäusern werden Reinigungsarbeiten in allen Bereichen durchgeführt. Dabei unterscheiden sich diese in nicht-hygienerelevante Bereiche, hygienerelevante Bereiche, Bereiche, die besonders vor Infektionen geschützt werden müssen, und Bereiche, von denen besondere Infektionsgefahren ausgehen können. Gefährdungen können sich daher aus den eingesetzten Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, insbesondere den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, aber auch aus der besonderen Arbeitsumgebung ergeben.
Abb. 79 Im Patientenzimmer |
Abb. 80 OP-Reinigung |
Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Für Ihre Beschäftigten können folgende Gefährdungen bestehen:
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Maßnahmen
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Feuchtarbeit Stich- und Schnittverletzung Da eine unsachgemäße Entsorgung nicht auszuschließen ist, weisen Sie Ihr Personal darauf hin, nicht in Abfallbehältnisse (auch Wäschesäcke) hineinzugreifen und diese stets körperfern zu halten. Der Transport sollte in Wagen erfolgen, die seitlich geschlossen sind. Sollten dennoch Spritzen, Kanülen aufgefunden werden, weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, diese nicht selbst zu entsorgen, sondern die Krankenhausbetreiber zu informieren. Abb. 82 Entnahme Müllsack ohne Gefahr der Stichverletzung Schutz vor Infektion
Abb. 83 Im Patientenzimmer Lassen Sie sich für die Festlegung der Maßnahmen von Ihrer betriebsärztlichen Betreuung beraten. Stolpern, Rutschen, Stürzen Elektrische Gefährdung Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln Vor der Bestückung von Dosieranlagen hat eine Unterweisung zu erfolgen. Beim Dosieren mit Dosiereinrichtung und Zwangsdosierung ist eine Spritzgefahr auszuschließen. Eine Schutzbrille ist bei freihändiger Dosierung mit 5–10 l Kanistern wegen der erhöhten Spritzgefahr erforderlich. Die Dosiervorgaben und die Einwirkzeiten aus dem Desinfektionsplan einhalten. Reinigungslösung nur mit kaltem Wasser ansetzen. Arm- und Handschmuck dürfen bei der Arbeit nicht getragen werden. Einweghandschuhe (Untersuchungshandschuhe) aus Latex bieten in der Regel keinen Schutz gegenüber Reinigungsmitteln. Bei alkoholischen Desinfektionsmitteln sind Wischverfahren Sprühverfahren vorzuziehen. Das Tragen von Atemschutz ist bei der Unterhaltsreinigung, auch bei Verwendung von desinfizierenden Wirkstoffen, nicht erforderlich. Bei Reinigungsarbeiten mit kennzeichnungspflichtigen Unterhaltsreinigern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die im Wesentlichen auf die Hautgefährdung abgestimmt ist (z. B. WINGIS: "Desinfektionsreiniger"). Sturz- und Absturzgefahr durch Einsatz von Leitern und Tritten Strahlenbelastung durch Strahlung oder Kontamination in Strahlenschutzbereichen |