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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz
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Ergänzen/ändern
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Inhalt


Vorbemerkung

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
    1. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
      1. Gefährdungsermittlung
      2. Bewertung des Risikos
      3. Maßnahmen
    2. Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung
      1. Auswahl
      2. Beschaffung und Bereitstellung
      3. Kennzeichnung
    3. Benutzung
      1. Allgemeines
      2. Gebrauchsdauer (Verwendungsdauer)
      3. Hygienische Maßnahmen
      4. Informationen für die Benutzung
      5. Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen





    Anhang 1     Gefährdungsermittlung und Maßnahmen

    1. Durch Fußschutz im Wesentlichen abzudeckende Gefährdungen
    2. Muster einer Checkliste für die Gefährdungsermittlung (Fußschutz)
    3. Berechnung der Risikoprioritätszahl

    Anhang 2     Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Fußschutz

    1. Klassifizierungsarten und Kennzeichnungskategorien
    2. Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz
    3. Schuhformen
    4. Schuhausführungen und deren Kennzeichnung
      1. Ergonomische Aspekte
      2. Sonderschuharten
    5. Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz

    Anhang 3     Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Knieschutz

    1. Auswahl
    2. Typisierung und Leistungsstufen von Knieschutz nach DIN EN 14404

    Anhang 4     Allgemeine Informationen zum Schuhaufbau

    Anhang 5     Prüfgrundsätze für Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen

    Anhang 6     Vorschriften und Regeln







    Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

    • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
      und/oder

    • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
      und/oder

    • technischen Spezifikationen
      und/oder

    • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

    BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

    Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

    Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.