3.1.6 | Kennzeichnung | |
3.1.6.1 | CE-Kennzeichnung | |
Kopfschutz muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Sie besteht entsprechend der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) aus dem Kurzzeichen "CE" (communauté européenne) und gegebenenfalls aus der Kennnummer der gemeldeten Stelle (vierstellig), die die Produktionsüberwachung durchführt. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein. | ||
Industrieschutzhelme mit folgenden Zusatzanforderungen unterliegen der Produktionsüberwachung:
Industrie-Anstoßkappen mit der Zusatzanforderung "Elektrische Isolierung (bis 440 V Wechselspannung)" unterliegen ebenfalls der Produktionsüberwachung. |
3.1.6.2 | Allgemeine Kennzeichnung nach Norm |
Industrieschutzhelme müssen mit einer eingeprägten oder eingegossenen Kennzeichnung versehen sein. Werden Industrie-Anstoßkappen gekennzeichnet, muss die Kennzeichnung dauerhaft angebracht sein.
Die allgemeine Kennzeichnung nach Norm muss folgende Informationen enthalten:
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3.1.6.3 | Zusätzliche Kennzeichnung von Industrieschutzhelmen nach DIN EN 397 | |||
Industrieschutzhelme für besondere Einsätze bzw. Gefährdungen nach Abschnitt 3.1.3.1 müssen entsprechend den von ihnen erfüllten Zusatzanforderungen gekennzeichnet sein: | ||||
-20 °C oder -30 °C | Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen | |||
+150 °C | Einsatz bei sehr hohen Temperaturen | |||
440 Vac | Gefährdung durch kurzfristigen unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannung bis 440 V | |||
MM | Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall | |||
LD | Gefährdung durch seitliche Beanspruchung | |||
Diese zusätzliche Kennzeichnung kann gegossen oder geprägt sein oder durch ein dauerhaftes selbstklebendes Etikett erfolgen. |
3.1.6.4 | Zusätzliche Kennzeichnung von Industrie-Anstoßkappen nach DIN EN 812 | ||
Industrie-Anstoßkappen nach DIN EN 812 für besondere Einsätze bzw. Gefährdungen (siehe Abschnitt 3.1.3.2) müssen entsprechend den von ihnen erfüllten Zusatzanforderungen gekennzeichnet sein: | |||
-20 °C oder -30 °C | Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen | ||
440 Vac | Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440V | ||
F | Flammenbeständigkeit | ||
Diese zusätzliche Kennzeichnung kann geprägt oder aufgedruckt sein oder durch ein selbstklebendes Etikett erfolgen. |