GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

5 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist vor jeder Benutzung von PSA gegen Absturz durchzuführen. Sie ist für den jeweiligen Einzelfall (z. B. tätigkeits-, arbeitsplatzbezogen) durch den Unternehmer oder die Unternehmerin auch zur Auswahl und Benutzung der Rettungssysteme zu erstellen, zu dokumentieren und bei Veränderungen der Arbeitsplatzbedingungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die bei der Rettung beteiligten Personen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen, die Schutz gegen die ermittelten Gefährdungen bieten (Beispiele siehe Anhang 4). Daraus leitet sich ein Rettungskonzept ab (siehe Abschnitt 6 und Anhang 5).

Mögliche Situationen, die einen Einsatz von persönlichen Absturzschutzsystemen zum Retten (Rettungssysteme) erfordern, sind Notlagen von Personen bei Arbeiten an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr, die auf Grund ihrer Höhe und Lage schwer zu erreichen sind und bei denen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz tragen.

Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung ist durch die Unternehmerin oder den Unternehmer eine Bewertung der vorgesehenen Rettungssysteme vorzunehmen und zu prüfen, ob diese

Weiterhin sind die Anforderungen an die rettenden Personen zu berücksichtigen. Da bei der Rettung häufig eine Absturzgefährdung und hohe körperliche und psychische Belastungen bestehen, dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, die dafür körperlich und geistig geeignet sind.

Bei begründetem Anlass kann mit Einverständnis der Beschäftigten durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin im Rahmen von Eignungsuntersuchungen festgestellt werden, ob der erforderliche Gesundheitszustand sowie eine ausreichende Leistungsfähigkeit vorhanden sind (siehe DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis").

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine Rettung nicht möglich ist, ist die Tätigkeit mit Einsatz von PSA gegen Absturz unzulässig.