4 Bedingungen für das Handhaben von Mauersteinen
4.1 Als Einhandsteine dürfen nur Mauersteine
verarbeitet werden, die die in Abschnitt 2.1.1 genannten Grenzwerte nicht
überschreiten.
4.2 Als Zweihandsteine dürfen nur Mauersteine
verarbeitet werden, die ein Verarbeitungsgewicht von nicht mehr als
25 kg haben und
- mit Griffhilfen nach Abschnitt 2.4
versehen sind
oder
- so gestaltet sind, daß sie mit Greifwerkzeugen nach Abschnitt 2.5 versetzt werden
können.
Für das Verarbeitungsgewicht wird auf der Grundlage in der
Praxis vorgenommener Messungen die normale produktions- und
witterungsbedingte Feuchtigkeit angenommen für
· Mauersteine, die in der Praxis
relativ wenig Wasser aufnehmen, mit bis zu:
5 % für Mauerziegel - Vollziegel und Hochlochziegel (Mz) nach
DIN 105 Teil 1,
5 % für Mauerziegel - Leichthochlochziegel (HLZ) nach DIN 105
Teil 2,
5 % für Kalksandsteine - Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und
Plansteine (KS) nach DIN 106 Teil 1,
5 % für Kalksandsteine - Vormauersteine und Verblender (KS)
nach DIN 106 Teil 2,
5 % für Mauersteine aus Beton (Hbn) nach DIN 18 153;
· Mauersteine, die in der Praxis
relativ viel Wasser aufnehmen, mit bis zu:
15 % für Hohlblöcke aus Leichtbeton (Hbl) nach DIN 18
151,
15% für Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton nach
DIN 18 152,
15 % für Porenbeton-Blocksteine (PB) und Porenbeton-Plansteine
(PP) nach DIN 4165 (Porenbeton = früher Gasbeton).
Aus den höchstzulässigen Verarbeitungsgewichten werden
unter Abzug der vorgenannten Feuchtigkeitswerte für die
verschiedenen Steinarten und deren Formate ihre jeweils
höchstzulässigen Steinrohdichten errechnet. Damit kann
jeder Mauersteinart und jedem Format eine Rohdichteklasse nach DIN
zugeordnet und damit bestimmt werden, welche Mauersteine von Hand
vermauert werden dürfen und welche nicht. Diese Angaben sind
in Tabelle 3 "Beispiele für
Mauersteine, die von Hand bzw. die nicht von Hand verarbeitet
werden dürfen" für häufig vorkommende
Mauersteinarten und -formate zusammengestellt.
4.3 Mauersteine mit einem Verarbeitungsgewicht von mehr
als 25 kg dürfen nicht von Hand vermauert werden. Dies gilt
auch dann, wenn eine zweite Person dabei Hilfestellung leistet.
Derartige Steine dürfen nur mit Hilfe von Versetzgeräten
oder -maschinen entsprechend Abschnitt 5.1 versetzt werden.
4.4 Für die Entscheidung, ob Mauersteine bestimmter
Arten und Formate von Hand vermauert werden dürfen oder mit
maschineller Hilfe versetzt werden müssen, sind die Angaben in
Tabelle 3 zu
berücksichtigen.