GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-029: Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
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Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmung
3 Auswahl
4 Betrieb
4.1 Gefährdungsbeurteilung
4.2 Betriebsanweisung
4.3 Beauftragung und Unterweisung von Maschinenführern/Maschinenführerinnen und Plattformbedienern/Plattformbedienerinnen
4.4 Verhalten beim Betrieb
5 Überwachung und Prüfung
   
Anhang  
A Plattform
B Trägergerät
C Verbindung der Plattform mit dem Trägergerät
D Kompatibilität
E Betriebsanleitung
F Vorschriften und Regeln

 

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV


Titelbild: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH

Ausgabe Januar 2021
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser DGUV Information aus dem Jahr 2010 vorgenommen:
DGUV Information 201-029
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p201029

 

 

kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de