
Beauftragte
Beauftragte können aufgrund staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher
Forderungen sowie innerbetrieblicher Vorgaben erforderlich sein,
z. B. für
- Gefahrgut, (z. B. beim Transport größerer Mengen)
- Brandschutz
- Biologische Sicherheit
- Laserschutz
- Strahlenschutz
- Immissionsschutz
- Abfall / Sonderabfall
- Gewässerschutz
- Umweltschutz (DIN EN ISO 14000 f)
- Qualität (DIN EN ISO 9000 ff)
Bei der Bestellung der Beauftragten sind die Anforderungen aus den stationären Betriebsteilen und den Baustellen zu berücksichtigen.