Dachschutzwände

Dachschutzwände verhindern, dass abrutschende Personen von geneigten Dächern abstürzen. Dachschutzwände kommen immer dann zum Einsatz, wenn

  1. die mögliche Absturzhöhe größer als 2,00 m ist und keine anderen Absturzsicherungen vorhanden sind.
  2. auf Steildächern der Höhenunterschied zwischen Arbeitsplatz und Auffangeinrichtung mehr als 5 m beträgt.

Anforderungen an Dachschutzwände