Fanggerüste können als Maßnahme zum Schutz vor Absturz verwendet werden, wenn sich aus arbeitstechnischen Gründen kein Seitenschutz anbringen lässt, oder kein Fassadengerüst mit innerem Seitenschutz den Absturz von Personen direkt verhindert.
Fanggerüste gehören zu den Schutzgerüsten und sollen abstürzende Personen auffangen.
Zu den Schutzgerüsten zählen auch die Dachfanggerüste zum Auffangen abrutschender Personen auf geneigten Dachflächen.