Gerüstarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Zeitspanne für die Tätigkeiten, bei denen eine Gefährdung durch Absturz besteht, so kurz wie möglich ist. Die Auf-, Um- und Abbauarbeiten von Gerüsten sind von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen. Für den Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten ist der Gerüstersteller verantwortlich. Der Arbeitgeber, der das Gerüst benutzen lässt, trägt ebenfalls Verantwortung.
Bei den Arbeiten sind besonders zu beachten