Arbeitsplätze bei Bauarbeiten müssen über Verkehrswege sicher erreichbar sein. Diese Forderung ist erfüllt, wenn
vorhanden sind.
Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen als Laufstege oder Treppenausgeführt sein, nur in Ausnahmefällen dürfen Leitern verwendet werden.
Bei Stahlbaumontagearbeiten und Schornsteinfegerarbeiten gelten besondere Regelungen für Verkehrswege.