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stationäre Arbeitsplätze

Schutzbrillen

Augen können in vielen Arbeitsbereichen und bei verschiedenen Tätigkeiten geschädigt werden durch:

  • mechanische Einwirkungen
    (z. B. durch Splitter, Späne, Staub);
  • optische Einwirkungen
    (z. B. beim Schweißen oder durch starke Sonneneinstrahlung);
  • chemische Einwirkungen
    (z. B. durch Spritzer von Säuren oder Laugen);
  • thermische Einwirkungen
    (z. B. durch Strahlungswärme).

Lassen sich diese Einwirkungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindern, ist Augenschutz zu tragen.
Der Arbeitgeber hat den Augenschutz zur Verfügung zu stellen.

Beim Einsatz der Schutzbrillen sind einige Besonderheiten zu beachten und vorgeschrieben.