Augen können in vielen Arbeitsbereichen und bei verschiedenen Tätigkeiten geschädigt werden durch:
Lassen sich diese Einwirkungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen
nicht verhindern, ist Augenschutz zu tragen.
Der Arbeitgeber hat den Augenschutz zur Verfügung zu stellen.
Beim Einsatz der Schutzbrillen sind einige Besonderheiten zu beachten und vorgeschrieben.