Feuerlöscher
An jedem Arbeitsplatz sind geeignete
Feuerlöscher
oder
andere Löscheinrichtungen
bereitzuhalten.
Die
Anzahl der Feuerlöscher
richtet sich nach Größe und Brandgefahr der Arbeitsstätte.
Auf Baustellen ist für jede Arbeit mit Brandgefährdung pro eingesetztes Arbeitsmittel ein Feuerlöscher entsprechender Brandklasse mit mindestens 6 LE bereitzuhalten.
Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen
anbringen.
Alle Beschäftigten sind in der
Bedienung
des Feuerlöschers zu
unterweisen
.
Feuerlöscher sind alle zwei Jahre zu
prüfen
.
Bei Dauerdrucklöschern zusätzliche Prüffristen nach
BetrSichV
beachten.