
Feuerlöscher
- An jedem Arbeitsplatz sind geeignete Feuerlöscher oder andere Löscheinrichtungen bereitzuhalten.
- Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach Größe und Brandgefahr der Arbeitsstätte.
- Auf Baustellen ist für jede Arbeit mit Brandgefährdung pro eingesetztes Arbeitsmittel ein Feuerlöscher entsprechender Brandklasse mit mindestens 6 LE bereitzuhalten.
- Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen.
- Alle Beschäftigten sind in der Bedienung des Feuerlöschers zu unterweisen.
- Feuerlöscher sind alle zwei Jahre zu prüfen.
- Bei Dauerdrucklöschern zusätzliche Prüffristen nach BetrSichV beachten.