
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Fehler bei der Einrichtung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel führen in der Bauwirtschaft immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen.
Unter elektrischen Betriebsmitteln werden verstanden:
- alle Gegenstände, die dem Anwenden elektrischer Energie dienen. Anwenden bedeutet u. a. Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen.
- alle Gegenstände, die dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Informationsverarbeitung erfolgt z.B. in der Fernmelde- und Informationstechnik.
In der Bauwirtschaft sind bei vielen Betriebsmitteln die Schutzmaßnahmen gegen Gefährdung durch elektrischen Strom zu beachten.