Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Fehler bei der Einrichtung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
führen in der Bauwirtschaft immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen.
Unter elektrischen Betriebsmitteln werden verstanden:
- alle Gegenstände, die dem Anwenden elektrischer Energie
dienen. Anwenden bedeutet u. a. Erzeugen, Fortleiten, Verteilen,
Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen.
- alle Gegenstände, die dem Übertragen, Verteilen
und Verarbeiten von Informationen dienen. Informationsverarbeitung
erfolgt z.B. in der Fernmelde- und Informationstechnik.
In der Bauwirtschaft sind bei vielen Betriebsmitteln
die Schutzmaßnahmen gegen Gefährdung durch elektrischen Strom zu beachten.