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stationäre Arbeitsplätze

Anforderungen an Fahrer und Maschinenführer

Fahrzeuge und Maschinen dürfen nur Personen führen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die körperlich und geistig geeignet sind
  • die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen haben
  • die erwarten lassen, dass Sie die Arbeiten zuverlässig erfüllen.

Fahrzeugführer haben beim Führen von Fahrzeugen und Maschinen spezielle Anforderungen zu erfüllen.