
Unterweisung
Beschäftigte, die
- mit Gefahrstoffen umgehen oder
- andere gefährdende Tätigkeiten ausüben,
- mündlich, arbeitsplatzbezogen sowie in verständlicher Form und Sprache
- und mindestens einmal jährlich oder zu bestimmten Anlässen
Bei bestimmten Gefahrstoffen z.B. Asbest gehört eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin mit zur Unterweisung.