
Verhaltensanforderungen an Fahrzeug- und Maschinenführer
Beim Führen von Fahrzeugen und Maschinen ist unter anderem folgendes zu beachten:
- Darauf achten, dass sich keine Personen im Gefahrbereich von Fahrzeugen und Baumaschinen aufhalten
- Verkehrswege freihalten (nicht mit Fahrzeugen zustellen, keine Arbeitsmaterialien oder andere Gegenstände abstellen)
- Nur rückwärts fahren, wenn keine Personen gefährdet werden können - ansonsten Sicherungsposten/Einweiser einsetzen
- Die Fahrzeuge müssen beim Verlassen gegen unbeabsichtigte Bewegungen und unbefugtes Benutzen gesichert sein
- An Gruben- und Böschungswinkeln Abstand halten
- Personen nur auf besonderen Sitzplätzen für Mitfahrer mitnehmen
- Besondere Hinweise beim Kuppeln von Fahrzeugen beachten