Verhaltensanforderungen an Fahrzeug- und Maschinenführer
Beim Führen von Fahrzeugen und Maschinen ist unter anderem folgendes zu beachten:
Darauf achten, dass sich keine Personen im
Gefahrbereich
von
Fahrzeugen und Baumaschinen
aufhalten
Verkehrswege freihalten (nicht mit Fahrzeugen zustellen, keine Arbeitsmaterialien oder andere Gegenstände abstellen)
Nur rückwärts fahren, wenn keine Personen gefährdet werden können - ansonsten
Sicherungsposten/Einweiser
einsetzen
Die Fahrzeuge müssen beim Verlassen gegen
unbeabsichtigte Bewegungen und unbefugtes Benutzen
gesichert sein
An Gruben- und Böschungswinkeln Abstand halten
Personen nur auf besonderen Sitzplätzen für Mitfahrer mitnehmen
Besondere Hinweise beim Kuppeln von Fahrzeugen beachten