Besondere Hinweise für das Verhalten der Beschäftigten
bei Arbeiten im Gleisbereich
Die Beschäftigten haben bei Arbeiten im Gleisbereich spezielle Verhaltenshinweise
zu beachten, wie zum Beispiel:
- Erst nach Ausführung aller
Sicherheitsmaßnahmen die Gleise betreten.
- Immer die Warnkleidung tragen
- Die Gleise nach einer Räumung
erst nach Aufforderung durch die Aufsicht betreten.
- Den gesicherten Gleisbereich nur mit Zustimmung der Aufsicht verlassen.
- Die Warnsignale sofort befolgen.
- Die Gleise bei Warnung nach
der Seite verlassen, die zuvor vereinbart worden ist.
- Nach einer Durchfahrt eines
Schienenfahrzeuges die Gleise erst wieder betreten, wenn man sich
vergewissert hat, dass keine weitere Warnung vor einer Durchfahrt
besteht.
- Auf Gleisen entgegen der üblichen
Fahrtrichtung gehen.
Diese Verhaltenstipps können Sie ausdrucken und an Ihre Beschäftigten weitergeben.