
Besondere Hinweise für das Verhalten der Beschäftigten bei Arbeiten im Gleisbereich
Die Beschäftigten haben bei Arbeiten im Gleisbereich spezielle Verhaltenshinweise zu beachten, wie zum Beispiel:
- Erst nach Ausführung aller Sicherheitsmaßnahmen die Gleise betreten.
- Immer die Warnkleidung tragen
- Die Gleise nach einer Räumung erst nach Aufforderung durch die Aufsicht betreten.
- Den gesicherten Gleisbereich nur mit Zustimmung der Aufsicht verlassen.
- Die Warnsignale sofort befolgen.
- Die Gleise bei Warnung nach der Seite verlassen, die zuvor vereinbart worden ist.
- Nach einer Durchfahrt eines Schienenfahrzeuges die Gleise erst wieder betreten, wenn man sich vergewissert hat, dass keine weitere Warnung vor einer Durchfahrt besteht.
- Auf Gleisen entgegen der üblichen Fahrtrichtung gehen.