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Besondere Hinweise für das Verhalten der Beschäftigten bei Arbeiten im Gleisbereich

Die Beschäftigten haben bei Arbeiten im Gleisbereich spezielle Verhaltenshinweise zu beachten, wie zum Beispiel:

  • Erst nach Ausführung aller Sicher­heits­maßnahmen die Gleise betreten.
  • Immer die Warnkleidung tragen
  • Die Gleise nach einer Räumung erst nach Aufforderung durch die Aufsicht betreten.
  • Den gesicherten Gleisbereich nur mit Zustimmung der Aufsicht verlassen.
  • Die Warnsignale sofort befolgen.
  • Die Gleise bei Warnung nach der Seite verlassen, die zuvor vereinbart worden ist.
  • Nach einer Durchfahrt eines Schienen­fahrzeuges die Gleise erst wieder betreten, wenn man sich vergewissert hat, dass keine weitere Warnung vor einer Durchfahrt besteht.
  • Auf Gleisen entgegen der üblichen Fahrtrichtung gehen.

Diese Verhaltenstipps können Sie ausdrucken und an Ihre Beschäftigten weitergeben.